Die Neufestlegung der Qualitätselemente Netzzuverlässigkeit Strom betrifft nur die Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren der Anreizregulierung.
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26.01.2018
BNetzA-Konsultation vom 3. Januar 2018 zur Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselements Strom 2019-2020 (BK8-17-0011-A)
Die Neufestlegung der Qualitätselemente Netzzuverlässigkeit Strom betrifft nur die Stromverteilnetzbetreiber im regulären Verfahren der Anreizregulierung.