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Stellungnahme zur Festlegung Methodik Qualitätselement 2021-2023

BNetzA-Konsultation zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren zur Bestimmung des Qualitätselements hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach §§ 19 und 20 ARegV für die Jahre 2021 bis 2023 

Die BNetzA hat ein Verfahren (BK8-20/00003-A bis BK8-20/00007-A) zur Festlegung der Methodik für die Qualitätselemente gemäß §§ 19 und 20 ARegV eingeleitet. Diese Festlegung bildet die Grundlage für die jährliche Ermittlung und Festlegung der unternehmensindividuellen Qualitätselemente im Zeitraum 2021 bis 2023. Zu der beabsichtigten Festlegung hat der BDEW am 28. Oktober 2020 eine Stellungnahmeabgegeben.

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