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BDEW Stellungnahme zur „Schriftlichen Konsultation von Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung der Kapazitätsreserve der ÜNB“

Nach erstmaliger Konsultation zu den Teilnahmevoraussetzungen, den Standardbedingungen und den weiteren beizubringenden Unterlagen und Dokumenten zur Beschaffung einer Kapazitätsreserve im Mai / Juni 2018 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) deren Überarbeitung am 4. März 2019 durch die „Schriftliche Konsultation von Ausschreibungsunterlagen für die Beschaffung der Kapazitätsreserve“ wiederum zur Konsultation gestellt

Nachdem sich der Abschluss der „Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve“ (Kapazitätsreserveverordnung – KapResV) mehrfach verschoben hatte, wurde diese nun am 23. Januar 2019 durch das Bundeskabinett und mit erfolgter Unterzeichnung der Urschrift am 28. Januar 2019 beschlossen. Die Verordnung konkretisiert die in § 13e EnWG verankerten Eckpunkte zur Bildung und Umsetzung der Kapazitätsreserve u.a. hinsichtlich des Beschaffungsverfahrens, den Teilnahmevoraussetzungen, deren Einsatz und Vergütung sowie der Pönalisierung bei etwaiger Nichtverfügbarkeit von Kapazitätsreserveanlagen.

Nach Abschluss der Konsultation wird für diese Dokumente in einem weiteren Schritt die Zustimmung der Bundesnetzagentur einzuholen sein.

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