Drucken

Position der Wasserwirtschaft im Stromsteuergesetz berücksichtigt

Der aktuelle Gesetzesvorschlag schafft durch das Kriterium des örtlichen Zusammenhangs zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch eine Lösung, die die Abwasserentsorger in Deutschland wieder von der Stromsteuer befreien kann.

Die Novelle des Stromsteuergesetzes wurde nach  öffentlicher Sitzung des Finanzausschusses des Bundestages am 01. April mit Expertenanhörung des BDEW an den Bundestag zur Beschlussfassung übergeben. Dieser hat der Novelle nunmehr zugestimmt. Eine Befreiung von der Stromsteuer wie sie bisher unter anderem für die Klärgasnutzung geregelt war und seit Einführung der Vorschrift im Jahr 1999 nach den geltenden und bewährten Kriterien von vielen Abwasserentsorgern in Anspruch genommen wurde, stand in Frage, weil eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs von den Finanzbehörden eng ausgelegt wurde.

Der aktuelle Gesetzesvorschlag schafft durch das Kriterium des örtlichen Zusammenhangs zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch eine Lösung, die die Abwasserentsorger in Deutschland wieder von der Stromsteuer befreien kann.

Abwasserbetriebe leisten nachhaltigen Umweltschutz

Im Gegensatz zur industriellen KWK-Nutzung auf der Basis von Erdgas handelt es sich bei Klärgas in seiner Nutzung in KWK (zumeist BHKW) um einen regenerativen Energieträger, der bei der Faulung von Klärschlamm in Abwasserbehandlungsanlagen anfällt. Seit Mitte der 50er Jahre wird Klärgas zur Verstromung eingesetzt, seit den 70er Jahren in BHKW. Ziel ist die gebührensenkende Deckung des Eigenbedarfs der energieintensiven Kläranlagen. Dies ist in vielen kommunalen Konzepten zur Energieeffizienz festgeschrieben und politisch explizit gewollt. Abwasserbetriebe leisten seit Jahren ohne staatliche Förderung aus dem EEG mit der Klärgasverstromung einen wirksamen Beitrag zum nachhaltigen Umweltschutz.

Für die Energiewende stellt die Klärgasverstromung einen wirksamen und effektiven Beitrag dar. Der so erzeugte Strom ist „grundlastfähig“, denn er ist anders als Windkraft- oder PV-Anlagen nicht vom Wetter abhängig. Somit ist die Stromsteuerbefreiung für die Klärgasverstromung ökologisch und ökonomisch sinnvoll.

Bis zum Jahr 2017 wurde die Stromsteuerbefreiung aus § 9 StromStG alte Fassung ohne weiteres angenommen. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes wurde ab 2017 die Faulgasverwendung aus Klärschlamm als regenerativem Energieträger steuerlich erstmals belastet.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG ist Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, unter bestimmten Voraussetzungen von der Stromsteuer befreit. Die Bedingungen der Stromsteuerbefreiung waren nicht eindeutig. Daher hat das Bundesfinanzministerium einen Entwurf vorgelegt, der  die Stromsteuerbefreiung mit Blick auf den örtlichen Zusammenhang zwischen Verbrauch und Stromerzeugung regelt. Die gefundene Fassung ist für die Abwasserentsorger in Deutschland nachvollziehbar und somit zu begrüßen.

Bundestag hat Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzesentwurf wurde jetzt vom Bundestag beschlossen, nachdem der Finanzausschuss die Novelle zur Beratung an den Bundestag übergeben hat. In der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses war der BDEW als Experte geladen und konnte die Position der Wasserwirtschaft umfassend einbringen.

Suche