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Umweltminister - Ziel: 80-Prozent-Beteiligung an Benchmarking-Projekten

Laut Umweltministerkonferenz sinken oder stagnieren die Teilnehmerzahlen an den Benchmarking-Projekten. Daher empfehlen sie ein koordiniertes Vorgehen auf Länderebene, z. B. mit Ländervereinbarungen.

Diese Ländervereinbarungen könnten ein „Nukleus“ für weitere Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme an Benchmarking-Projekten sein, so der Bericht von Ende 2017, den die Umweltministerkonferenz (UMK) den Ländern zur Anwendung empfiehlt. Die UMK hatte den Bericht im Umlaufverfahren beschlossen (Nr. 38/17), dies hatte der BDEW auf Nachfrage im späten Frühjahr 2018 erfahren.

Länder und Kommunale Spitzenverbände mit in der Verantwortung

Effizienz und Transparenz seien nicht nur Sache der Unternehmen, sondern auch von Ländern und Kommunen, einschließlich Behörden, Kommunale Spitzenverbände und Fachverbände, so die UMK. In den Vereinbarungen der Länder mit den Verbänden könnten Maßnahmen und Kommunikation festgelegt werden. Der BDEW hatte bereits im Januar 2017 einen Entwurf hierfür vorgelegt.

80-Prozent-Beteiligung als Zielgröße

80 Prozent der Wasserabgabe bzw. der an die öffentliche Abwasserbehandlung angeschlossenen Einwohner eines Bundeslandes sollen durch Benchmarking-Aktivitäten abgedeckt sein – so die „ambitionierte Zielgröße“, die der UMK-Bericht vorgibt. Derzeit wird dies lediglich von NRW und dem Saarland erreicht (je Wasserversorgung).

Bewertung

Angesichts des 80-Prozent-Zieles ist die Branche gut beraten, ihre umfangreichen Aktivitäten weiter zu intensivieren. Viele der UMK-Punkte werden bereits vom BDEW und seinen Landesorganisationen umgesetzt. Gleichwohl könnte eine Ländererklärung im jeweiligen Bundesland die Motivation zur Teilnahme erhöhen. Auch die Adressierung der Kommunalen Spitzenverbände (s. u.) wird begrüßt.

Weitere Empfehlungen der Umweltminister

Der UMK-Bericht schlägt auf der jeweiligen Landesebene ein koordiniertes Vorgehen vor. So sollen die Teilnehmerzahlen erhöht werden.

Für die Landes-Projekte wird empfohlen:

  • "Werbeaktivitäten“ wie Auftakt- und Abschlussveranstaltungen, offene Briefe und Motivationsschreiben
  • Basismodule gewährleisten einen überschaubaren Arbeitsaufwand
  • Kontakt zu den kleinen und mittleren Unternehmen über die kommunalen Spitzenverbände und die Länderbehörden aufzunehmen, um diese für eine Teilnahme zu gewinnen
  • Informationsveranstaltungen, auch zu „Grundlagen des Benchmarkings“.
  • Die Entwicklung praxisorientierter Leitfäden zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Kosten- und Betriebsdaten
  • Schulungen für Mitarbeiter/innen
  • Spezifische Erfahrungsaustauschgespräche auf freiwilliger Basis


Den Landesregierungen wird empfohlen:

  • Ressortübergreifend zu unterstützen
  • Staatliche Beteiligung an den Teilnahmekosten als „wichtige Anreizfunktion“ für kleine Unternehmen


Kommunen und kommunale Spitzenverbände:
Die kommunalen Spitzenverbände sind als Akteure in eine Kommunikationsstrategie einzubinden, so der UMK-Bericht. Ebenso seien Kommunalverwaltung und -politik gleichermaßen wichtig, um die Teilnahmequoten zu erhöhen.

  • Interkommunaler Erfahrungsaustausch unter Einbindung der Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung
  • Benchmarking-Vorträge und die Vorstellung von Ergebnissen bei Veranstaltungen der kommunalen Spitzenverbände
  • Bürgermeisterdienstversammlungen und ähnliche Veranstaltungen als Multiplikationsplattform nutzen


Fachverbände der Wasserwirtschaft:

  • Weiter kontinuierliche Verbands- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Länderübergreifender Vergleich von Unternehmen gleicher Größenklasse
  • Eigene Schulungsmaßnahmen


Große Wasserversorgungs-/Abwasserentsorgungsunternehmen;

  • Vorbildfunktion bei der Teilnahme an Benchmarking-Projekten, um insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen die Motivation zur Teilnahme zu erhöhen.


Für die angeregte Kommunikationsstrategie weist der Bericht u. a. auf folgende Aspekte hin:

  • Anonymität wahren
  • Klare Abgrenzung zur kartellrechtlichen Überwachung (keine Datenweitergabe an Kartellbehörde)
  • Benchmarking als Alternative „zu unsachgemäßen und eindimensionalen Preisvergleichen“
  • Zertifikate, Logos oder Gütesiegel könnten von den Trägerverbänden gemeinsam mit den Landesministerien ausgestellt werden

Zahlen, Daten, Fakten

Der Bericht beschreibt den Status Quo der Benchmarking-Projekte in den Flächenländern, soweit veröffentlicht. Eine Übersicht findet sich im Anhang des Berichts, sowohl für Wasser wie für Abwasser („Steckbriefe“).

Mit Stand 2016 hatten sieben Länder mehr als drei Projektrunden durchgeführt und sechs Länder zwei bis drei Runden (Wasser). Beim Abwasser hatte die Mehrzahl drei bis fünf Runden absolviert.

Zwischen 20 und 100 Prozent der Wasserabgabe sind von den Vergleichen erfasst, die Mehrzahl der Länder erreicht 40 Prozent (Wasser), bzw. knapp 40 Prozent (Abwasser).

Interessant sind die Grafiken, die die Projekt-Runden und die Abdeckung für alle Flächenländer zeigen.

Insofern decken die Zahlen die Einschätzung des UMK-Berichts, dass sich die Benchmarking-Projekte in „fast allen Flächenländern“ etabliert haben. Allerdings ist auch klar, dass für viele Bundesländer 80 Prozent in der Tat ambitioniert ist.

Beispiele bayrischer kleiner Wasserversorger: erfolgreiche Teilnahme

Bayern hatte besonders die kleinen Unternehmen im Blick. Drei „Kleinunternehmen“, die zwischen 1.630 und 4.450 Einwohner versorgen, bezifferten den Erhebungsaufwand auf ein bis vier Personentage bei der wiederholten Teilnahme. Bei der ersten Teilnahme ist etwas mehr Zeit notwendig: zwischen zwei und fünf Personentagen. Verbesserungspotenziale ermittelten alle befragten kleinen Betriebe.

Beteiligung und Initiativen des BDEW

Eine Klein-AG der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hatte den Bericht erarbeitet. BDEW war hier Gast, nahm regelmäßig an der Klein-AG teil und setzte sich mehrfach für eine korrekte Darstellung der Projekte ein. BDEW brachte zwei zentrale Punkte in der Klein-AG ein:

  • Die Idee einer Landeserklärung Benchmarking. Diese soll vom jeweiligen Umwelt-, Wirtschafts- und Innenministerium sowie den jeweiligen Landesorganisationen der kommunalen Spitzenverbände und der Fachverbände (BDEW, DVGW, VKU etc.) unterzeichnet werden. Dieser Vorstoß findet sich nun als „Ländervereinbarung“ im Bericht wieder.

  • Anstatt des Vorschlags eines Bundeslands, dass alle Unternehmen, die mehr als 100.000 (oder 250.000) m3/a Wasser abgeben, an Benchmarking teilnehmen müssen, sprach sich BDEW in Abstimmung mit anderen Verbänden dafür aus, dass in jedem Bundesland 80 Prozent der Wasserabgabe „gebenchmarkt“ sein soll. Wie dies erreicht werden soll, legt jedes Bundesland selbst fest. Auch dieser Vorschlag wurde im Bericht aufgenommen.

Beratungsgeschichte

Die Klein-AG der LAWA hatte über 1,5 Jahre an ihren Bericht über Benchmarking gearbeitet. BDEW war hier ständiger Gast. Den Auftrag gab ein Beschluss der UMK im November 2015. Redaktionsschluss für den Bericht war Oktober 2017, danach erfolgte eine Abstimmung mit den Ländern. In den zuständigen LAWA-Gremien sowie in der LAWA-Vollversammlung wurde das Dokument im Umlaufverfahren beschlossen. Ebenso in der Umweltministerkonferenz, nachdem die Vorlage sich immer wieder verzögert hatte. Der Bericht ist auf der LAWA-Homepage veröffentlicht.

Hintergrund

Die Umweltministerkonferenz ist der Zusammenschluss der Umweltminister/innen der Länder, das Bundesumweltministerium ist Gast.

Exklusiver Service für BDEW-Mitglieder

Der BDEW hatte in 2017 einen Informationstag zu Benchmarking angeboten, wie auch ein Webinar.  Die Aufzeichnung des Webinars steht BDEW-Mitgliedern zur Verfügung.

Wir berichten regelmäßig in News-Artikel zu aktuellen Entwicklungen sowie über neue und abgeschlossene Benchmarking-Projekte.

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