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BAFA-Förderung der Beratung zum Einspar-Contracting verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Förderprogramm „Beratungen zum Energiespar-Contracting“ verlängert. Es unterstützt Antragsteller dabei, eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung in Anspruch zu nehmen und dadurch bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen.

Das Förderprogramm „Beratungen zum Energiespar-Contracting“ unterstützt unter anderem Kommunen und kommunale Einrichtungen sowie KMU dabei, eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen und dadurch bestehende Energieeinsparpotenziale über Contracting-Lösungen zu erschließen. Das Programm war ursprünglich bis Ende 2017 befristet.

Antragsberechtigt sind
• Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise),
• sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen,
• gemeinnützige Organisationen,
• anerkannte Religionsgemeinschaften sowie
• kleine und mittlere Unternehmen.

Das Förderprogramm gliedert sich in mehrere Bausteine:

Orientierungsberatung

Mit der Orientierungsberatung wird eine Erstanalyse der vorhandenen Immobilien, Liegenschaften und/oder Anlagen hinsichtlich deren Contracting-Eignung vorgenommen. Sie dient als erste Entscheidungshilfe für den Auftraggeber, ob eine Contracting-Lösung sinnvoll ist. Sie umfasst unter anderem die Datenerhebung, Begehungen sowie die Bewertung der Energiesparpotenziale. Von zentraler Bedeutung ist die Einschätzung, ob ein Energiespar- oder ein Energieliefer-Contracting als Alternative zur Eigendurchführung in Frage kommen. Ein Einspar-Contracting ist in der Regel nur bei großen Einsparpotenzialen sinnvoll. Am Ende erstellt der Projektentwickler eine Handlungsempfehlung zur Auswahl eines Contracting-Modells. Unterstützt wird die Orientierungsberatung mit bis zu 80 % des Beraterhonorars.

Umsetzungsberatung

In der Regel soll sich die Umsetzungsberatung an eine Orientierungsberatung anschließen. Der Projektentwickler soll den Antragsteller bei der Umsetzung eines Energiespar-Contractings unterstützen, insbesondere bei der inhaltlich-technischen Ausgestaltung des Projekts, der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Vertragsmuster sowie der Durchführung des Vergabeprozesses. Die Umsetzungsberatung endet mit Abschluss eines Energiespar-Vertrags zwischen dem Antragsteller und dem Contractor. Die Umsetzungsberatung wird mit bis zu 50 Prozent der Beratungskosten gefördert, Umsetzungsberatungen, die nicht zum Abschluss eines Energiespar-Contracting-Vertrags führen, können nicht gefördert werden.

Ausschreibungsberatung

Im Rahmen der Ausschreibungsberatung unterstützt der Projektentwickler den Antragsteller bei der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für die öffentliche Ausschreibung des Contracting-Projekts. die Ausschreibung basiert in der Regel auf den Ergebnissen der vorangegangenen Beratungsbausteine. Die Ausschreibungsberatung endet mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und wird mit bis zu 30 Prozent der Beratungskosten gefördert.

Beratung oder Umsetzung

Anbieter müssen sich allerdings entscheiden, ob sie ihren Kunden eine Contracting-Beratung anbieten oder das sich aus der Beratung ergebende Projekt umsetzen wollen. Weder der Projektentwickler noch sein Unternehmen dürfen bei einem Projekt, bei dem er im Rahmen dieses Förderprogramms tätig wird, weitere Leistungen neben der Beratungsleistung (wie den Vertrieb, Bau oder Umbau von Produkten – inklusive Energie, Gebäuden und/oder Anlagen) erbringen. Dennoch ist das Förderprogramm aus Sicht des BDEW auch für Energiedienstleister sinnvoll, er begrüßt daher die Verlängerung des Förderprogramms ausdrücklich. Über die qualifizierte Beratung zum Contracting wird der Markt für diese Energiedienstleistung weiter erschlossen, da so auch informatorische Hemmnisse bei potentiellen Contracting-Nehmern abgebaut werden.

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