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BDEW veröffentlicht Gutachten und Positionspapier zur Eigenkapitalverzinsung für deutsche Strom- und Gasnetze

Der BDEW hat NERA Economic Consulting beauftragt, eine aktualisierte Kurzanalyse zur Eigenkapitalverzinsung im internationalen Vergleich durchzuführen, und auf dieser Basis ein Positionspapier erarbeitet. Ziel ist es, die Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof sowie vor dem Hintergrund einer neuen Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu unterstützen. NERA zeigt auf, dass die BNetzA-Festlegung auch im Lichte neuer Regulierungsentscheidungen deutlich unterdurchschnittlich ist.

Ausgangspunkt für die vorliegende NERA-Vergleichsstudie zu Eigenkapitalzinsfestlegungen internationaler Regulierungsbehörden ist das NERA-Gutachten aus dem Jahr 2016 (BDEW Beitrag 49/2016). Vor dem Hintergrund zahlreicher internationaler Neufestlegungen und Hinweisen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zur Notwendigkeit, internationale Zinssatzvergleiche im Rahmen einer BNetzA-Zinsfestlegung einzubeziehen, hat NERA den internationalen Vergleich (siehe Anlage) aktualisiert.

Im Ergebnis zeigt sich, dass die von der BNetzA im Jahr 2016 festgelegten Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetze auch unter Berücksichtigung aktueller internationaler Regulierungsentscheidungen auf einem der letzten Plätze in Europa liegen - und das, obwohl Deutschland zu den EU-Staaten mit dem größten Netzausbaubedarf zählt.

Der aktualisierte Durchschnitt internationaler Eigenkapitalzinssätze in Höhe von 7,13 Prozent (nach Steuern) liegt 1,49 Prozentpunkte oberhalb der BNetzA-Festlegung. Auch ein Durchschnitt über die Länder der Eurozone liegt 0,79 Prozentpunkte über dieser Festlegung. Ursächlich für diese Diskrepanz ist, dass das Vorgehen der BNetzA den Anstieg der Marktrisikoprämie, der durch die Untersuchung und Einschätzung des OLG-Gerichtsgutachters sowie durch Studien der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank belegt ist, missachtet.

Der BDEW fordert in seinem Positionspapier zur Eigenkapitalverzinsung, dass die BNetzA gemäß den Vorgaben in den Netzentgeltverordnungen bei der Zinssatzfestlegung Verhältnisse auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten berücksichtigen muss. Bei der vorliegenden Zinssatzentscheidung hat die Behörde bei der Beurteilung der Marktentwicklung den Fokus einseitig auf eine hohe Zinsabsenkung gelegt und gegenläufige Argumente nicht ausreichend gewürdigt. Die Konsequenz ist, dass eine marktgerechte Rendite nicht mehr gegeben ist. Um Investoren dazu zu bewegen, weiterhin in Netze zu investieren, müssen die Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen aber kapitalmarktgerecht bleiben.

Die BNetzA hat am 25. April 2018 informiert, dass sie gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22. März 2018 Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Somit muss nun der BGH entscheiden. Eine erste Verhandlung vor dem BGH findet voraussichtlich im April 2019 statt.

Weitere Informationen

Vertiefende Informationen zu Regulierungsthemen bietet der BDEW-Informationstag „Aktuelle Rechtsfragen zur Anreiz- und Netzentgeltregulierung“ am 19. März 2019 in Bonn. Mit der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen Überblick zu den gegenwärtigen Diskussionen, den Entwicklungen des Rechtsrahmens, zur Rechtsauslegung und der aktuellen Rechtsprechung von Oberlandesgerichten und dem BGH.

Auf dem BDEW-Regulierungstag am 22. Mai 2019 in Berlin diskutiert die Branche mit dem BMWi und der BNetzA den aktuellen Stand und notwendige Anpassungen der Netzregulierung, den anlaufenden Smart Meter Rollout sowie die neuen EU-Vorgaben durch das Clean Energy Package.

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