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AS4-Gas-Umsetzung seit dem 1. April verpflichtend

Der BDEW erinnert an die verpflichtende Einführung der AS4-Protokolle für den Datenaustausch in der Gasmarktkommunikation.

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© Tawansak / Shutterstock

 

Am 24.03.2025 hatte der BDEW zuletzt in einem Newsartikel über die verpflichtende Umsetzung der AS4-Protokolle informiert und auf mögliche Konsequenzen bei Nichtumsetzung aufmerksam gemacht. Seitdem gab es große Fortschritte bei der Umsetzung im Markt bis zum Stichtag 1.4.2025. Der BDEW bedankt sich herzlich für die Anstrengungen und die sehr gute Mitarbeit zahlreicher Marktakteure, durch die die Umstellung auf den Übertragungsweg AS4 im Bereich Gas größtenteils fristgerecht erfolgen konnte.

Konsequenzen bei Nichtumsetzung von AS4

​Das regulatorische Datum wurde mit dem 1.4.2025 bereits überschritten. Ein Weiterbetrieb der bisherigen Übertragungswege „E-Mail" und „AS2“ widerspricht damit der Festlegung der BNetzA. Sollten Unternehmen, die im Gassektor tätig sind, bis zum Stichtag nicht mit den neuen AS4-Protokollen zur Sicherung des Datenaustauschs arbeiten, entstehen dadurch Lücken in der Übertragungssicherheit.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die BNetzA in nicht allzu ferner Zukunft weitergehende Maßnahmen gegenüber Marktakteuren ohne AS4-Umstellung prüfen wird.

Der BDEW erinnert daher noch einmal dringend daran, bei noch nicht erfolgter Umstellung zügig alle Voraussetzungen für die Anwendung von AS4 im Bereich Gas zu schaffen.

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