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BDEW schlägt Besicherung des Ausfallrisikos grüner PPAs vor

Langjähriger Liefervertrag reicht für Bankenfinanzierungen zum Bau von EE-Anlagen nicht aus. Eine staatliche Bürgschaft kann abhelfen.

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© Berit Kessler / Shutterstock

Grüne Power Purchase Agreements (PPAs) sind zur Realisierung des ungeförderten Zubaus von Erneuerbaren Energien (EE) ein geeignetes Instrument. Für die Finanzierung von EE-Neuanlagen sind die aktuell erzielbaren PPA-Laufzeiten jedoch zu kurz. Zudem werden PPAs bislang fast ausschließlich zwischen großen Anbietern und großen Abnehmern abgeschlossen, da die Anforderungen der finanzierenden Banken an die Besicherung der hohen anteiligen Investitionsausgaben hoch sind. Aus Bankensicht genügt gemessen an einer staatlich finanzierten EEG-Förderung die Bonität von manchen potenziellen PPA-Abnehmern nicht zum Gewähren eines Kredits mit ausreichend langer Laufzeit und moderaten Risikoaufschlägen. So entstehen höhere Finanzierungkosten, die die Wettbewerbsfähigkeit PPA-finanzierter Projekte im Strommarkt mindern und es ist kaum eine wirtschaftlich tragfähige Projektfinanzierung mit langer Laufzeit möglich.

Um diese zu ermöglichen, sollte das Risiko aus Sicht des BDEW durch eine staatliche Besicherung abgefedert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energien (BMWE) sieht den Besicherungsbedarf ebenfalls und arbeitet derzeit an einer entsprechenden Ausgestaltung. Nicht zuletzt ist über den Affordable Energy Action Plan der Europäischen Kommission im Rahmen ihres Clean Industrial Deal vom Frühjahr 2025 die Europäische Investitionsbank mit 500 Mio. Euro ausgestattet worden, um solche Besicherungen zu gewähren.

Der BDEW schlägt daher in seinem Positionspapier „Besicherung des Ausfallrisikos grüner PPAs – Handlungsempfehlungen des BDEW“ vor, wie eine Besicherung des Ausfallrisikos grüner PPAs ausgestaltet werden kann. Diese Vorschläge, die der BDEW in die laufende Diskussion einbringen wird, lassen sich mit folgenden Kernbotschaften zusammenfassen:

  • Investitionen in grüne PPAs sollen durch die Besicherung erleichtert werden, ohne dabei den Markt zu verzerren: Der BDEW spricht sich für die Besicherung des Ausfallrisikos grüner PPAs aus, um die Finanzierung neuer EE-Projekte außerhalb des EEG zu erleichtern. Die Abwicklung sollte dabei unbürokratisch über eine staatliche Stelle, wie bspw. die KfW, erfolgen. Entscheidend ist, dass das Instrument marktkonform ausgestaltetet wird, einfach handhabbar ist und keine unnötige Komplexität schafft.
  • Die Absicherung sollte verursachergerecht ausgestaltet sein: Die Kosten der Besicherung sollen sich am Kreditrisiko des PPA-Abnehmers orientieren, wobei die Besicherung das Credit-Rating dieses Abnehmers berücksichtigen soll. Die Besicherung darf nur bei eingetretenen Zahlungsausfällen greifen und muss klare Regeln enthalten, um Fehlanreize oder Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Die Besicherungszahlung ist durch den vertraglich festgelegten PPA-Preis nach oben gedeckelt und nach unten beschränkt. Liegen die Erlöse über dem PPA-Preis, werden sie vollständig abgeschöpft. Liegen sie darunter, werden sie bis zu 80 % aus der Differenz zwischen PPA-Preis und Spotmarktpreis kompensiert. Mit dieser Regelung lässt sich die fiskalische Belastung kalkulierbar halten.
  • Die Strommengen sollten bei einem Ausfall des Abnehmers schnellstmöglich wieder am Markt gehandelt werden: Mit Abschluss eines neuen PPAs endet die Zahlung aus der Garantie, um dauerhafte Abhängigkeiten zu vermeiden.
  • Die Besicherung sollte technologieneutral und marktoffen angewendet werden: Sie sollte auch Konsortien oder Pools mehrerer Abnehmer offenstehen. Dabei sollten keine Anforderungen an die Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen oder PPA-Volumina bestehen, um neue PPA-Anbieter- und Kundensegment zu erschließen. Außerdem soll die Besicherung ausschließlich für neue, nicht geförderte EE-Anlagen sowohl für physische als auch finanzielle PPAs gelten. Die Finanzierung erfolgt durch eine Gebühr für die Inanspruchnahme der Besicherung, die unter den Kosten einer Bankgarantie liegen.

Darüber hinaus sind weitere Rahmenbedingungen entscheidend, die nicht direkt mit der Besicherung des Ausfallrisikos zusammenhängen. Zwar können standardisierte PPA-Verträge insbesondere kleineren Abnehmern den Zugang erleichtern. Sie ersetzen allerdings nicht die notwendige Flexibilität und individuelle Ausgestaltung von PPAs. Denn PPAs unterscheiden sich stark in Laufzeiten, Preis- und Risikoallokation, die ein PPA-Standardvertrag nicht abbilden kann. Zudem sollte die Grünstromeigenschaft für marktbasierte Anlagen im Redispatch erhalten bleiben. Andernfalls drohen PPAs an Verlässlichkeit einzubüßen, was mit negativen Folgen einherginge, z.B. für  Die Erzeugung von grünem Wasserstoff und den weiteren Hochlauf des marktgetriebenen EE-Ausbaus.

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