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Beschleunigungsgesetz für Wasserstoffinfrastruktur

BDEW schlägt noch weitergehende Maßnahmen zur effektiven Beschleunigung vor.

Pipeline in Landschaft

© fotokaleinar / Shutterstock

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 8. Juli 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vorgelegt.

In seiner Stellungnahme vom 28. Juli 2025 begrüßt der BDEW das Ziel des Gesetzes, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen, insbesondere die vorgesehene Verfahrensbeschleunigung, die Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses sowie die Digitalisierung und Vereinfachung von Zulassungsprozessen , sieht allerdings in einigen Bereichen wichtigen Anpassungsbedarf.

Die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen und die Einstufung von Wasserstoffinfrastruktur als Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses sind wichtige Schritte für den Hochlauf. Kritisch sieht der Verband jedoch die Beschränkung auf verfahrensrechtliche Maßnahmen. Materiellrechtliche Anpassungen fehlen bislang, – etwa im Naturschutzrecht, um unnötige Verzögerungen bei der Flächensicherung zu vermeiden, würden alllerdings einen weiteren relevanten Hebel beinhalten.

Der BDEW plädiert insofern u. a. für:

  • eine Erweiterung des Anwendungsbereichs insbesondere für kohlenstoffarmen Wasserstoff
  • die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Privilegierung
  • die Wahrung der Belange der öffentlichen Wasserversorgung
  • konkretere Ausnahmeregelungen im Naturschutz für Eingriffsausgleich und -ersatz
  • Klarstellungen zum Vergaberecht, insbesondere, dass Wasserstoff keine Sektorentätigkeit im Sinne der Sektorenrichtlinie ist.
  • praxistaugliche Regelungen zur Leitungsreparatur
  • bessere personelle Ausstattung der Genehmigungsbehörden

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie gerne der BDEW-Stellungnahme vom 28.Juli 2025.

Weiteres Verfahren

Ein Kabinettsbeschluss ist nach derzeitigem Stand für den 3. September 2025 vorgesehen. Der BDEW wird die Zeit nutzen, um noch Verbesserungen im Regierungsentwurf zu erreichen.

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