Die vorgesehenen finanziellen Belastungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen im Rahmen der Neufassung des BüGembeteilG würden die Akteursvielfalt sowie die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte gefährden und die Standortbedingungen verschlechtern. Statt Akzeptanz zu fördern, könnte der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern erheblich gebremst werden oder gar zum Erliegen kommen.
Standardmodell mit einer Beteiligung von bis zu 0,6 Cent pro kWh
Konkret sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Standardmodells vor, das jährliche Zahlungen von bis zu 0,6 Cent/kWh (Windenergie) bzw. 0,4 Cent/kWh (PV) an Gemeinden und Bürger:innen vorsieht. Nicht hinnehmbar ist, dass die vorgeschlagene Ersatzbeteiligung in Höhe von bis zu 0,8 Cent pro Kilowattstunde bereits dann greifen soll, wenn innerhalb der Frist keine Beteiligungsvereinbarung zwischen Vorhabenträger und Beteiligungsberechtigten zustande kommt – obwohl es keinerlei Regelung dazu gibt, unter welchen Bedingungen die Beteiligungsberechtigten einer solchen Vereinbarung zustimmen müssen. Die fehlende Verpflichtung zum Vertragsabschluss (fehlender Kontrahierungszwang) würde zu einer unausgewogenen Konzentration der Verhandlungsmacht hin zu den Beteiligungsberechtigten führen. Fehlanreize wären vorprogrammiert: Beteiligungsberechtigte könnten Verhandlungen bewusst verzögern oder scheitern lassen, um die gesetzlich vorgesehene Maximalbeteiligung von 0,8 Cent/kWh durchzusetzen. Die geplante gesetzliche Regelung kann im Extremfall dazu führen, dass Beteiligungsberechtigte allein für die Untätigkeit eine Maximalzahlung erhalten.
Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland hat fristgerecht zum 23.05.25 eine Stellungnahme beim Schweriner Wirtschaftsministerium eingereicht. Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland kritisiert insbesondere, dass diese Regelungen die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Projekte gefährden könnten. Die Neufassung des Gesetzes würde außerdem zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden für Projektierer und Betreiber bedeuten. Die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland spricht sich deutlich für eine bundeseinheitliche Beteiligungsregelung aus, um klare Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) zu schaffen. Unterschiedliche Vorgaben auf Länderebene führen zu Rechtsunsicherheit, erschweren die Planung und bremsen Investitionen.
Mehr Details zu den verschiedenen Beteiligungsgesetzen auf Länderebene und einem bundeseinheitlichen Vorschlag finden Sie auch in diesem News-Beitrag.
BDEW und weitere Verbände haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidentin Schwesig gewandt
Gemeinsam mit Bundesverband Windenergie (BWE) MV, Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) MV, Wind Energy Network und dem Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) hat sich die BDEW-Landesgruppe Norddeutschland mit der Bitte um einen gemeinsamen Austausch sowie zentralen Kritikpunkten der Neufassung des BüGembeteilG an Ministerpräsidentin Schwesig gewandt. Die zentrale Forderung ist eine angemessene Beteiligungshöhe, die unbürokratisch zur Erhöhung von Akzeptanz für EE-Projekte beitragen kann, sowie eine bundesweit einheitliche Regelung.
Der BDEW wird sich weiter für die Belange der Branche einsetzen und erneut informieren, sobald es neue Entwicklungen gibt.