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Bürger- und Kommunalbeteiligung

Ein Schlüssel für den Erfolg der Energiewende.

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© FOTOGRIN / shutterstock

Für das Gelingen der Energiewende sind Akzeptanz und aktive Mitwirkung der Bürgerinnen, Bürger und Kommunen unverzichtbar. Nur wenn der Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) von einer breiten gesellschaftlichen Basis getragen wird, kann die Transformation unseres Energiesystems langfristig erfolgreich sein.

Kommunen und Bürger als Wegbereiter für saubere und bezahlbare Energie

Der BDEW teilt die Auffassung vieler Bundesländer: Das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Windenergie muss stärker mit den Interessen der lokalen Gemeinschaften verknüpft werden. Es ist richtig und wichtig, dass die Menschen vor Ort spürbar profitieren – ideell wie finanziell.

Mit dem ersten Beteiligungsgesetz im Jahr 2016 hat Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig einen wichtigen Schritt unternommen, um die lokale Teilhabe am Windenergieausbau zu stärken. Auch andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt. Diese Entwicklungen zeigen, dass die Kombination von EE-Ausbauzielen mit sichtbarem Nutzen für die involvierten Menschen zunehmend als Erfolgsfaktor anerkannt wird.

Risiken eines unkoordinierten Wettbewerbs zwischen den Ländern

Der Trend zu immer neuen, eigenständigen Beteiligungsgesetzen auf Länderebene führt aber auch zu erheblicher Unsicherheit in der Branche. Unterschiedliche Regelungen erschweren die Projektrealisierung, verkomplizieren Genehmigungsprozesse und wirken sich negativ auf die Vielfalt der Akteure sowie die Wirtschaftlichkeit von Projekten aus.

Die geplante Novelle des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern könnte, insbesondere mit Blick auf die Landtagswahlen 2026, eine zweite Überbietungsrunde bei Beteiligungsvorgaben einläuten. Dieser Gesetzentwurf sieht einen Beteiligungsprozess vor, der sich in der Praxis kaum umsetzen lässt und damit darauf angelegt ist, in die sog. Ersatzabgabe iHv 0,8 ct/kWh zu fallen. Damit droht eine zusätzliche Belastung für Windenergie- und PV-Projekte, die den dringend notwendigen Ausbau weiter verzögern oder sogar vollständig zum Erliegen bringen kann. Dies steht im klaren Widerspruch zu den energie-, klima- und industriepolitischen Zielen, europäische Fertigungskapazitäten für Erneuerbare Energien zu sichern und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.

Klar ist: Wer den EE-Ausbau bremst, verhindert nicht nur Investitionen in die Zukunft, sondern nimmt auch den Menschen vor Ort die Chance auf Teilhabe und wirtschaftlichen Nutzen. Ohne neue Projekte bleiben Wertschöpfung und Beteiligung für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger aus – und auch sinkende Strompreise für Haushalte und Industrie rücken in weite Ferne.

Einheitlicher Rechtsrahmen dringend erforderlich

Aus Sicht des BDEW ist daher ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für Bürger- und Kommunalbeteiligung notwendig. Nur dieser kann:

  • die Motivation und Akzeptanz der Bevölkerung flächendeckend und gerecht fördern,
  • Rechtssicherheit für Projektträger schaffen,
  • zukunftsfähige Investitionsbedingungen auch für die Hersteller gewährleisten.

Erfolgreiche Beteiligungsinstrumente bestehen bereits

Mit § 6 EEG 2021/2023 existiert bereits ein etabliertes und wirksames Instrument zur Förderung der kommunalen Akzeptanz. Es ermöglicht Gemeinden jährliche Erträge von rund 30.000 Euro pro Windenergieanlage.

Zusätzliche Maßnahmen stärken diese Wirkung:

  • Ausweitung auf Bestandsanlagen (§ 100 Abs. 2 EEG 2023),
  • Anreize für Bürgerbeteiligungen durch § 22b EEG 2023 (u.a. Wegfall der Ausschreibungspflicht).

Viele Projektierer und Betreiber im BDEW haben sich bereits 2024 freiwillig zur Umsetzung dieser Regelungen verpflichtet.

BDEW-Vorschlag: § 6a EEG

Um bestehende Instrumente gezielt zu ergänzen, schlägt der BDEW die Einführung eines neuen § 6a EEG vor. Dieser könnte

  • die finanzielle kommunale Beteiligung gem. § 6 EEG bei Windenergieanlagen an Land um eine Zahlung von bis zu 2.500 Euro pro Megawatt installierter Nennleistung bzw. alternativ 0,1 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erweitern.

Diese Lösung stärkt die lokale Wertschöpfung, vermeidet zusätzliche Bürokratie und fördert die Akzeptanz vor Ort. Die konkrete Koordination der Bürgerbeteiligung sollte in kommunaler Hand bleiben.

Länderöffnungsklausel präzisieren

Darüber hinaus muss die Länderöffnungsklausel in § 22b Abs. 6 EEG 2023 angepasst werden. Weitergehende landesspezifische Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung sollten nur im Rahmen eines bundeseinheitlichen Rahmens erfolgen dürfen. Dies sichert Planungs- und Investitionssicherheit.

Fazit: Einheitliche Regeln für eine gemeinsame Wertschöpfung

Eine bundesweit einheitliche Regelung für Bürger- und Kommunalbeteiligung ist der Schlüssel, um Akzeptanz und gesellschaftliche Unterstützung für die Energiewende weiter zu stärken. Sie schafft Rechtssicherheit, fördert den Ausbau Erneuerbarer Energien und sorgt für faire Teilhabe vor Ort.

Der BDEW steht bereit, diesen Prozess gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen konstruktiv zu begleiten.

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