Intelligente Messsysteme schaffen die technische Grundlage für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien aus Sonne und Wind schwankt die Stromerzeugung stärker als früher. Gleichzeitig beteiligen sich immer mehr Haushalte aktiv am Energiemarkt – etwa mit Photovoltaikanlagen, Elektroautos oder flexiblen Verbrauchsgeräten. Damit Netzbetreiber weiterhin wissen, wieviel Strom gerade verbraucht oder erzeugt wird, benötigen sie genauere Messdaten. Auch Kundinnen und Kunden wünschen sich aktuelle Daten, etwa über die Erzeugung ihrer Photovoltaikanlage.
Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme liefern diese Daten automatisch. Eine manuelle Auslesung wäre angesichts der wachsenden Anzahl dezentraler Anlagen zu aufwendig.
Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler, der die Energiemenge elektronisch misst und auf einem Display anzeigt. In einer modernen Messeinrichtung können Messwerte ein Jahr lang gespeichert werden, müssen jedoch weiterhin lokal ausgelesen werden.
Damit die Daten auch über ein Kommunikationsnetz verfügbar sind, wird die Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway kombiniert. Erst diese Verbindung macht aus dem digitalen Zähler ein intelligentes Messsystem – das sogenannte Smart Meter – und ermöglicht die automatische Übertragung der Messwerte an Netzbetreiber und Kunden.
Moderne Messeinrichtungen sollen die bestehenden Stromzähler bis 2032 in allen Haushalten ersetzen. Das Smart-Meter-Gateway, das digitale Zähler zu intelligenten Messsystemen aufrüstet, wird in der Regel nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden installiert. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben. Messstellenbetreiber haben jedoch die Option, auch bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden intelligente Messsysteme einzusetzen, solange sie sich an sehr strikte Preisvorgaben halten.
Kunden mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, beispielsweise einer Wallbox oder einer Wärmepumpe, sind ebenfalls für den Einbau eines Smart Meters vorgesehen, unabhängig von der Höhe ihres Jahresstromverbrauchs.
Neben Verbrauchern erhalten auch Betreiber von Erzeugungsanlagen, meist Solaranlagen, die eine Leistung von 7 Kilowatt oder mehr haben, einen Smart Meter. Balkon-Solaranlagen sind davon in der Regel nicht betroffen, da diese meist eine Leistung von weniger als 2 Kilowatt haben.
Intelligente Messsysteme erheben alle 15 Minuten Zählerstandsgänge und übermitteln sie an das Smart-Meter-Gateway. Ein intelligentes Messsystem kann aus der Ferne ausgelesen werden und Daten über die verbrauchte oder erzeugte Energie an berechtigte Stellen senden, etwa Netzbetreiber oder Energielieferanten.
Dabei gelten strenge Regeln für Datenschutz und IT-Sicherheit. So wird gewährleistet, dass Unbefugte keine Daten erhalten.
Bei intelligenten Messsystemen kann das Smart-Meter-Gateway die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden, bündeln, verarbeiten und versenden. Bei einem Einfamilienhaus können auf diese Weise zum Beispiel die Einspeiseinformationen der Photovoltaikanlage mit den Verbrauchsinformationen der Wärmepumpe und des Elektroautos zusammengefasst werden.
Die Daten werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Sie müssen personenbezogene Messwerte löschen, sobald sie diese nicht mehr zwingend benötigen. In jedem Fall besitzen die Kunden die Hoheit über ihre Daten. Möchte ein Anbieter die Daten beispielsweise für einen variablen Stromtarif nutzen, ist die Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Die Erhebung, Übermittlung und Nutzung der Daten ist gesetzlich genau geregelt – sowohl für die Abrechnung als auch für Netzplanung und Bilanzierung.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zum Rollout intelligenter Messsysteme. Der Rollout intelligenter Messsysteme läuft und bietet mit der zunehmenden Sichtbarkeit im Netz den ersten wichtigen Schritt für die Steuerung.
Aktuell sind mehr als 20 Prozent der Verbrauchsstellen, an denen der Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh liegt oder an denen eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorhanden ist, mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet (Stand: September 2025).
Die Bundesnetzagentur fragt den Fortschritt jedes Quartal bei den Messstellenbetreibern ab, die bestimmte Zielvorgaben erfüllen müssen. Der Einbau geht auch bei Erzeugungsanlagen voran. Diese Quote wird getrennt betrachtet und ihre Erfüllung Ende 2026 erstmals überprüft.
Intelligente Messsysteme sind die Grundlage für viele Angebote der modernen Energiewelt wie dynamische Tarife, mit denen jede und jeder aktiv am Energiemarkt teilnehmen kann. Mit intelligenten Messsystemen könnten zudem die bisherigen Abschlagszahlungen durch monatliche Stromrechnungen ersetzt werden.
Auch für die Direktvermarktung sowie die Nutzung von Flexibilitäten sind die intelligenten Messsysteme ein wichtiger Baustein. Im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Anlagen unter Nutzung von Speichern ermöglichen sie die Umsetzung von zusätzlichen Anwendungsfällen.
Auch für die Netzbetreiber sind Smart Meter entscheidend: Sie zeigen genau, wie es dem Netz gerade geht – wo viel eingespeist wird, wo viel verbraucht wird und wo es Engpässe gibt beziehungsweise geben könnte. Dadurch können sie Strom aus erneuerbaren Energien besser integrieren und den Bedarf an konventionellen Kraftwerken weiter reduzieren.
Smart Meter können in Verbindung mit der Steuerungsfunktion Netzbetreiber dabei unterstützen, das Stromnetz stabil zu halten. Dafür ist es entscheidend, dass zeitnahe Informationen zur Stromeinspeisung vorliegen, zum Beispiel aus großen Windparks oder zum Strombezug aller Elektroautos in der gleichen Straße.
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen die Kosten für die Messung entweder den Stromkunden oder den Lieferanten beziehungsweise den Betreibern von Erzeugungsanlagen in Rechnung.
Dabei dürfen die Entgelte die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen. Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.
BDEW-Position zu Smart Metern
Der BDEW setzt sich für einen beschleunigten und bedarfsgerechten Smart-Meter-Rollout ein. Damit Netz- und Messstellenbetreiber ihre Rolle verlässlich übernehmen können, müssen Standardisierung, Prozessklarheit und technische Interoperabilität konsequent weiterentwickelt und zügig umgesetzt werden,. Dies ist besonders wichtig, weil intelligente Messsysteme künftig auch zur Steuerung von Flexibilitäten im Energiesystem eingesetzt werden sollen.