Am 11. März 2024 ist die novellierte Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase – kurz F-Gase-VO 2024 – in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und löst die bisherige F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ab.
Einige Regelungen der F-Gase-VO 2024, die für elektrische Schaltanlagen gelten, sind komplex und schwer lesbar. Zudem bedürfen einige Vorschriften weiterer Erläuterung. Daher haben die Experten von Herstellern und Betreibern elektrischer Schaltanlagen unter Koordination durch ihre die Verbände ZVEI, BDEW, VDE|FNN und VIK die wichtigsten Hinweise in einem Erläuterungspapier zusammengestellt. Dieses Papier steht hier für BDEW-Mitglieder zum Download zur Verfügung.
Die BDEW-Geschäftsstelle steht weiterhin sowohl mit den anderen beteiligten Verbänden wie auch mit den Behörden, insbesondere dem Umweltbundesamt (UBA), im Austausch, um die Umsetzung der Vorschriften aus der F-Gase-VO 2024 zu unterstützen.
Darüber hinaus ist eine Expertengruppe der Netzbetreiber im BDEW aktiv, um die Anwendung der F-Gase-VO 2024 in der Praxis zu monitoren sowie Verbesserungsvorschläge zu den Regelungen zu formulieren.
Für Rückfragen steht Ihnen beim BDEW Herr Düvel (benjamin.duevel@bdew.de) gerne zur Verfügung.