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Netzentgeltsystematik Strom: offener BnetzA-Auftaktworkshop

Branche plädiert für Kapazitätsnetzentgelte, BNetzA hält an Einspeisenetzentgelten fest.

 

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© Jens Büttner / picture alliance

 

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Mai 2025 ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS, GBK-25-01-1#3) eröffnet und ein entsprechendes Diskussionspapier veröffentlicht. In diesem Rahmen fand am 2. und 3. Juni ein von der BNetzA durchgeführter Branchenworkshop in Bonn statt. Teilgenommen haben ca. 150 Teilnehmende von Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen vor Ort sowie mehrere hundert online.

Während des zweitägigen Workshops wurden die von der BNetzA vorgestellten Reformoptionen intensiv und konstruktiv diskutiert. Es geht darum, wie und von wem die jährlichen Netzkosten von über 30 Mrd. € bezahlt werden. Einigkeit bestand darin, dass eine Reform nur mit hoher Transparenz und enormer Kommunikation erfolgreich sein kann. Die Branche hat dazu deutlich gemacht, dass eine schrittweise Weiterentwicklung erforderlich ist und die BNetzA in ihrer Festlegung insbesondere den Weg darstellen muss. Dieser Weg sollte die Möglichkeiten der Netze und Netznutzer ab 2029 berücksichtigen, aber auch die Weiterentwicklung wie beispielsweise der voranschreitenden Digitalisierung der Netze oder wachsender Datenkompetenz auf allen Seiten weiter antizipieren.

Große Einigkeit zu einer stärkeren Kapazitätsorientierung

Klar ist, dass die Netzentgeltsystematik sich auf das Verhalten der Netznutzer und damit einhergehend auf den Netzausbau auswirkt. In diesem Zusammenhang ist aus Sicht der Branche eine Netzentgeltsystematik, die die individuelle Kapazität der Netznutzer stärker berücksichtigt, sachgerecht und erfüllt das Kriterium der Kostenreflexivität. Dies hat der BDEW bereits in seinem im Mai 2025 veröffentlichten Diskussionspapier zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik deutlich gemacht. Mit einer Abkehr von den aktuellen stark mengenabhängigen Netzentgelten können zudem Flexibilitätshemmnisse abgebaut werden. Aus Sicht der Workshopteilnehmenden kann eine Dynamisierung der Netzentgelte zu einer optimierten Auslastung der Netze beitragen, wobei die Einführung sich an der damit einhergehenden Komplexität messen lassen muss. Eine Einführung müsste schrittweise erfolgen, möglichst einfach beginnen und das Maß der Dynamisierung könnte dann auf Basis von Erfahrungswerten zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden.

Netzdienlichkeit darf und sollte belohnt werden

Um die Netzentgelte für alle angemessen zu halten, sollten laut BNetzA möglichst alle Netznutzenden für die von ihr genutzte Infrastruktur aufkommen. Dies schließt aus Sicht der BNetzA Speicher aber auch Erzeuger mit ein. Insbesondere Einspeiseentgelte und deren gewünschte Wirkung sieht die Branche aber kritisch. Dies hat der BDEW sowohl im Diskussionspapier als auch im Eingangsstatement im Rahmen des Workshops bei der BNetzA deutlich gemacht. Jegliche Einspeisekomponenten müssen zunächst auf ihre Auswirkung und insbesondere auf einen Nutzen für das Gesamtsystem hin untersucht werden, die zusätzliche Komplexität im System muss bewertet werden.

Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Eine Differenzierung bei den Netzentgelten sollte sich nicht an der Netznutzergruppe, sondern vielmehr auf Basis der konkreten Netznutzung bzw. einem netz- und systemdienlichen Verhalten orientieren. So können Begünstigungen bei den Netzentgelten sachlich gerechtfertigt werden.

Neue Netzentgeltsystematik soll ab 2029 gelten

Weitere Expertenworkshops sind für das zweite Halbjahr 2025 vorgesehen. Im ersten Quartal 2026 soll ein konkretisiertes Eckpunktepapier und Mitte 2026 ein Festlegungsentwurf von der BNetzA vorgelegt werden, Die Festlegung soll Ende 2026 veröffentlicht werden. Es folgt ein zweijähriger Umsetzungszeitraum bevor die Regelungen ab dem 1.1.2029 angewandt werden müssen. Bis zum 30. Juni 2025 kann noch zum aktuellen Diskussionspapier der BNetzA Stellung genommen werden.

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