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Offshore-Windenergie: Reform des WindSeeG ist elementar zur Erreichung der Ausbauziele

Durch eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) können sowohl die Ausbauziele bei der Windenergie erreicht als auch Arbeitsplätze gesichert werden.

Offshore-Wind wird einen entscheidenden Beitrag zu Erreichung der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit leisten. Gleichzeitig steigen durch größere Projekte, teurere Komponenten und begrenzte Kapazitäten entlang der gesamten Lieferkette die Investitionskosten und die Realisierungsrisiken. Diese Herausforderungen müssen durch eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und des weiteren offshore-relevanten Rechtsrahmens adressiert werden, um auf zentrale wirtschaftliche, technologische, systemische und europäische Entwicklungen zu reagieren. Nur so können die notwendigen Investitionen in Offshore-Windparks, Offshore-Netzanbindungssysteme, Häfen und Lieferketten auch künftig verlässlich erfolgen, die zahlreichen Arbeitsplätze in der Branche gesichert und die Ausbauziele erreicht werden.

Der BDEW schlägt folgende Anpassungen des WindSeeG und des Offshore-Wind-Rechtsrahmens vor:

  • Investitionsrahmen: Einführung zweiseitiger Contracts for Difference (CfDs) statt Marktprämie zur Erhöhung der Investitionssicherheit und Reform des Ausschreibungsdesigns – ohne die Möglichkeit der PPA-Finanzierung auszuschließen.
  • Offshore-Optimierung: Leistungsdichte reduzieren, um Abschattungseffekte der Anlagen/Parks untereinander zu minimieren und Volllaststunden zu erhöhen. Flächenplanung stärker am Energieertrag ausrichten und Umstellung auf Ertragsziele prüfen.
  • Europäische Kooperation: Mandat für konkrete Zusammenarbeit in der Flächenplanung stärken und grenzüberschreitende, radiale Anbindungen von Flächen aus Nachbarländern ermöglichen.
  • Ausschreibungen: Akteursvielfalt und Skaleneffekte durch Fortführung auch von 1-GW-Flächen mit gemeinsamer Netzanbindung in Einklang bringen.
  • Auktionen: Wechselmöglichkeiten verbessern, Verfahren transparenter gestalten und qualitative Zuschlagskriterien weiterentwickeln.
  • Realisierung: Gesetzliche Fristen und Umsetzungsfahrplan praxistauglich ausgestalten.
  • Pönalisierung: Pflicht-Zuschlagswiderruf abschaffen; gleichzeitig gleitende Pönalisierung und ein Neuausschreibungsmechanismus einführen.
  • Laufzeiten: Weiterbetrieb bestehender Anlagen ermöglichen und neue Projekte von Beginn an für 35 Jahre genehmigen, um Kosteneffizienz und Umweltverträglichkeit zu steigern.
  • Offshore-Elektrolyse: Kombinierte Anschlusskonzepte mit Seekabeln und Wasserstoffpipelines zeitnah gesetzlich ermöglichen. Elektrolyse in der Flächenoptimierung berücksichtigen.

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