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RED III: Sinnvolle Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Der BDEW hält viele der geplanten Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für richtig.

Viele der im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Offshore-Windenergieanlagen und Stromnetze durch Änderungen im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind grundsätzlich zu begrüßen. Besonders die neu aufgenommenen Regelungen für die Beschleunigung des dringend notwendigen Verteilernetzausbaus sind ein wichtiger Schritt, für den sich der BDEW zuvor eingesetzt hat. Neben vielen begrüßenswerten Änderungen besteht unter anderem bei folgenden Punkten aus Sicht des BDEW jedoch noch Anpassungsbedarf: 

Für das WindSeeG:

  • Keine rückwirkende Anwendung der neuen Regelungen auf bereits auktionierte Offshore-Flächen – zur Wahrung der Planungssicherheit für Projektierer;
  • Erhalt von Umweltverträglichkeitsprüfung UVP und artenschutzrechtlicher Prüfung auf Wunsch der Projektträger, statt pauschalem Wegfall für Offshore-Windparks – stärkt Rechtssicherheit und Umweltverträglichkeit;
  • Streichung neuer, pauschaler Ausgleichszahlungen für Offshore-Netzanbindungsleitungen, da diese unverhältnismäßig und kostenintensiv sind;
  • Wiederaufnahme der Beschleunigungsmaßnahmen für Offshore-Wasserstofferzeugung -und Transport in das Gesetz; 

Für das EnWG:

  • Bereits erfolgte Minderungsmaßnahmen bei Ausgleichszahlungen berücksichtigen;  
  • Begrenzung des behördlichen Ermessens bei der Ausweisung von Infrastrukturgebieten; 
  • Deltaprüfung auch bei Prüfungen des Artenschutzes und Natura2000 zulassen;
  • Entfallen der Raumverträglichkeitsprüfung eindeutig auch für Vorhaben in Infrastrukturgebieten regeln;

Hintergrund

Am 27. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive - RED III) in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ zur Konsultation gestellt. Für die Umsetzung der RED III in den Bereichen Offshore-Windenergie und Stromnetze hatte bereits die letzte Bundesregierung im April 2024 einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, von dem anschließend aber nur der Teil zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes in der Legislaturperiode beschlossen wurde. Die novellierte RED ist bereits am 20. November 2023 in Kraft getreten. Die Richtlinie sieht vor, dass die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. 

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