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Redispatch 2.0: BDEW positioniert sich zur Weiterentwicklung

Regelungsentwurf zu Redispatch 2.0 stößt auf Zustimmung – BDEW drängt auf weiterführende Gesetzesreformen.

Strommasten vor Windrädern

© Christian Ohde / Picture Alliance

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. April 2025 im Rahmen des laufenden Festlegungsverfahrens zur Weiterentwicklung des Redispatch 2.0 (BK6-23-241) einen Entwurf für neue Regelungen vorgelegt. Dieser Schritt markiert einen weiteren Meilenstein im Bemühen um eine praxistaugliche und zukunftssichere Ausgestaltung des Redispatch 2.0-Prozesses. Der BDEW hat sich mit einer Stellungnahme in das Festlegungsverfahren eingebracht.

Der BDEW begrüßt den Entwurf grundsätzlich als weiteren Schritt, den weiterentwickelten Redispatch 2.0 in die Praxis umzusetzen. Bereits in früheren Beiträgen, darunter das Abschlusspapier der BDEW-Task Force vom 27. September 2023 sowie das Positionspapier vom 1. Juli 2024, hat der BDEW wichtige Impulse bei der BNetzA eingebracht.

Erfreulich ist die Aufnahme konkreter Regelungen zum bilanziellen Ausgleich im Verteilernetz, zur Überführung von Anlagen ins Planwertmodell, zum Pauschalverfahren sowie zur Weiterentwicklung der Kommunikationsprozesse durch die BNetzA. Diese Aspekte bilden aus Sicht des BDEW eine solide Grundlage für die weitere Umsetzung.

Allerdings betont der BDEW, dass ein schrittweiser, iterativer Entwicklungsprozess notwendig ist, um langfristig einen robusten und flexiblen Redispatch 2.0 sicherzustellen. Dieser Ansatz war im BNetzA Eckpunktepapier vom 24. September 2024 noch vorgesehen, findet sich im aktuellen Festlegungsentwurf jedoch nicht mehr wieder. Eine einmalige Überarbeitung der Prozesse ist nicht ausreichend, um den praktischen Anforderungen gerecht zu werden.

Der BDEW schlägt zudem u.a. Änderungen im Bereich Bilanzierungsmodelle, Ausfallarbeit, Informationsbereitstellung, Netzbetreiberkoordinierung, Kommunikationsprozesse sowie bezüglich des sog. Wind-Bin-Verfahrens vor.

Darüber hinaus fordert der BDEW auch weiterführende gesetzliche Änderungen. Nur so lässt sich die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Außerdem sollten geplante Anreizmechanismen für eine effiziente Bilanzierung und frühzeitige Abrufinformationen zügig und im Dialog mit der Branche weiterentwickelt werden.

Im Festlegungsentwurf findet sich außerdem das Thema flexible Netzanschlussvereinbarungen wieder, insbesondere im Hinblick auf die Ausfallarbeitsberechnung bei überbauten Anschlüssen. Angesichts gesetzlicher Neuerungen wird deren Relevanz weiter steigen und auch die Regelungen zum Redispatch 2.0 müssen dies perspektivisch bei Fragen der zu meldenden Daten, Abrufe und Ausfallarbeitsberechnung noch stärker mitdenken und einbeziehen. Der BDEW wird die damit verbundenen Herausforderungen und notwendigen Diskussionen aktiv begleiten und sich weiterhin konstruktiv in das Festlegungsverfahren einbringen.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt wird die BNetzA die im Konsultationsverfahren eingereichten Hinweise prüfen und anschließend die Festlegung veröffentlichen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass ausstehende Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz noch dieses Jahr erlassen werden.

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