Am 05. März 2025 hat die BNetzA ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet und das entsprechende Eckpunktepapier zur Konsultation gestellt. Ziel des neuen Regulierungsrahmens sollen laut BNetzA vereinfachte Prozesse und eine schnellere, jährliche Refinanzierung sein.
Ein zentraler Punkt des Eckpunktepapiers ist die Abkehr vom bisherigen Budgetprinzip hin zu einer Cost-Plus-Regulierung mit jährlichem Plan-Ist-Abgleich. Damit soll die Kostenanerkennung stärker an den realen Kostenverläufen ausgerichtet werden.
Der BDEW hat sich hier in Form einer Stellungnahme zu diesem Reformvorschlag geäußert.