Das BMF-Schreiben vom 31. März 2025 ändert die umsatzsteuerliche Behandlung der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe von EEG- und KWK-Strom. Nach Auffassung des BDEW führt die neue Verwaltungsauffassung zu Rechtsunsicherheit und widerspricht der energierechtlichen Systematik der virtuellen Volleinspeisung. Insbesondere drohen erhebliche Probleme in der Abrechnungspraxis ab dem 1. Januar 2026. Der BDEW fordert daher eine Anpassung des Abschnitts 2.5 UStAE, um Rechtssicherheit und praktikable Abrechnungsstrukturen zu gewährleisten.