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Stellungnahme zum BNetzA-Eckpunktepapier BRÜCKEN

Regulatorische Anerkennung von Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen. 

Die Beschlusskammer 9 (BK 9) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 19. Januar 2026 ein Eckpunktepapier zum Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zu Rückstellungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen ("BRÜCKEN") [BK9-25/618] zur Konsultation gestellt. Das Verfahren soll der Festlegung von Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen dienen und zielt insbesondere auf die regulatorische Anerkennung von Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen (KAnEu), in Umsetzung des Regelbeispiels (Tenorziffer 7.6 S. 1) aus der Festlegung RAMEN Gas ab. 

BDEW-Bewertung

Der BDEW bringt in seiner Stellungnahme folgende Einschätzungen zu den einzelnen Sachverhalten des Eckpunktepapiers zum Ausdruck:

  • Der BDEW unterstützt ausdrücklich die Einstufung von Kosten für Stilllegung und unvermeidbaren Rückbau als Kostenanteile, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen (KAnEu).
  • Gleichzeitig wird damit einhergehend die Annahme der BNetzA, dass die Exogenität von Stilllegungs- und Rückbaukosten mit der Rückstellungsbildung endet, jedoch nicht geteilt.
  • Besonders kritisch bewertet der BDEW die zeitliche Entkopplung zwischen der bilanziellen Rückstellungsbildung und der verzögerten regulatorischen Anerkennung und fordert stattdessen einen t-0-Ansatz für die verbleibenden Jahre der 4. Regulierungsperiode und fortlaufend ab der 5. Regulierungsperiode.
  • Die von der BNetzA vorgeschlagenen Anreizinstrumente erachtet der BDEW als nicht erforderlich und in ihrer Anreizwirkung als fraglich. Der BDEW spricht sich daher klar gegen die Einführung eines pauschalen Aufschlags in Höhe von 10% auf Auflösungsbeträge von Rückstellungen aus. Auch die langfristigen Überlegungen zur Einführung zusätzlicher Effizienzanreize für Ist-Kosten bewertet der BDEW als nicht zielführend.
  • Konsequenterweise ist aus Sicht des BDEW auch ein etwaiger Mehraufwand, der entsteht, falls Ist-Kosten die gebildeten Rückstellungen übersteigen, als KAnEu einzustufen, da dieser wirtschaftlich untrennbar mit den exogenen Stilllegungs- und Rückbauverpflichtungen verbunden ist.

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