Der BDEW kritisiert die erneut sehr kurze Konsultationsdauer von lediglich zwölf Tagen. In diesem unnötig engen Zeitfenster sind fundierte fachliche Bewertungen der geänderten Erhebungsbögen durch die Branche kaum möglich.
Wie in früheren Stellungnahmen dargelegt, verursacht der erhebliche Umfang der jährlichen Monitoring-Erhebungen entlang sämtlicher Wertschöpfungsstufen der Strom- und Gaswirtschaft einen beträchtlichen Aufwand. Die Beantwortung der zahlreichen Einzelfragen bindet in den Energieversorgungsunternehmen zunehmend personelle und finanzielle Ressourcen. Insgesamt ist die Belastung durch die Monitoringpflichten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – mit Ausnahme des Jahres 2024, in dem durch gezielte Streichungen erstmals spürbare Entlastungen erreicht werden konnten.
Den für 2026 vorgesehenen Streichungen stehen jedoch erneut zahlreiche zusätzliche Fragestellungen gegenüber. Es wäre sachgerecht gewesen, wenn die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt die im Jahr 2024 eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung des Erhebungsaufwands konsequent fortgeführt und weitergehende Entlastungen umgesetzt hätten.
Wie bereits 2025 führt auch 2026 die parallele Datenerhebung zur Qualitätsregulierung für Stromverteilnetzbetreiber zu einer unverhältnismäßigen zusätzlichen Belastung.
Der BDEW fordert daher nachdrücklich, sowohl im Rahmen der Erhebung 2026 als auch künftig beim Monitoring Energie substanzielle Entlastungen durch weitere Streichungen zu realisieren. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund geboten, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag, in der Modernisierungsagenda sowie in der Föderalen Modernisierungsagenda ausdrücklich zu effizienteren Verfahren und zum Abbau bürokratischer Belastungen bekannt hat.