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Stromkennzeichnung ab 2025

Neuer Veröffentlichungstermin ist der 1. Juli eines Jahres.

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© Shutterstock / INTREEGUE Photography

 

Der BDEW weist darauf hin, dass erstmalig ab dem Kalenderjahr 2025 die vorgezogene Veröffentlichungsfrist der Stromkennzeichnung gilt. Stromlieferanten sind gemäß § 42 EnWG verpflichtet, Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen verbraucherfreundlich und in angemessener Größe in grafisch visualisierter Form am 1. Juli eines Jahres seinen Kunden bereitzustellen.

Dies bedeutet, dass spätestens am 01.07.2025 die Stromkennzeichnung auf Basis der bilanzierungsrelevanten Daten des Kalenderjahres 2024 veröffentlicht werden muss. Damit verbunden sind auch vorgezogene Fristen für informationspflichtige Unternehmen. Diese aktualisierten Fristen werden einerseits im aktuellen Leitfaden Stromkennzeichnung sowie auf der Datenplattform Stromkennzeichnung aufgeführt.

Der BDEW hat bereits die für die Erstellung der Stromkennzeichnung relevanten Energieträgermixe (Bundesdeutscher Strommix sowie ENTSO-E-Energieträgermix) auf der Datenplattform Stromkennzeichnung bereitgestellt.

Weitere relevante Unterlagen, wie u.a. der Leitfaden Stromkennzeichnung und das BDEW-Berechnungstool, werden ebenfalls auf der Datenplattform Stromkennzeichnung allen Stromlieferanten kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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