„Grundsätzlich ist es richtig, dass Luftverteidigungsradaranlagen nur dann vom Luftverkehrsgesetz erfasst werden, wenn sie in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden. Dies kann durch Bauwerke wie Windenergieanlagen der Fall sein. Nichtsdestotrotz ist und bleibt die Regelung ein scharfes Schwert, das im äußersten Fall zu einem Bauverbot für Windenergieanlagen an Land führen kann. Die Dienststellen der Bundeswehr müssen diese eng begrenzten Ausnahmefälle begründen.
Die Prüfgebiete rund um die derzeit 16 Luftverteidigungsradare umfassen rund ein Drittel der Landesfläche Deutschlands. Das ist insbesondere für den Windenergieausbau problematisch, da dieser auf die ausgewiesenen Windenergiegebiete beschränkt ist und nicht einfach auf andere Standorte ausweichen kann. Mit Blick auf die Energiewende und seine Wirtschaftskraft kann Deutschland es sich nicht leisten, von vorneherein auf rund ein Drittel aller in Frage kommenden Windstandorte potenziell zu verzichten. Strom aus Windenergieanlagen ist der Packesel der Energiewende und wird perspektivisch die Strompreise dämpfen und die Energieresilienz weiter stärken.
Wir bedauern, dass die Bundesregierung auch unter Wahrung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Bundeswehr keine unabhängige Expertenkommission zur Überprüfung der Bundeswehr-Studie eingesetzt hat. Denn faktisch läuft die vorgesehene Beteiligung der Verbände und Ministerien ins Leere, wenn keine realistische Möglichkeit besteht, die Annahmen und methodischen Ansätze der Bundeswehr-Studie nachzuvollziehen und zu prüfen.“