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Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Beschleunigung von Verfahren ist richtig – Nachbesserungen beim Schutz der Wassergewinnung notwendig

Das Bundeskabinett hat heute das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet. Der Entwurf sieht überwiegend Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht vor, etwa zur Digitalisierung, zur Bekanntmachung, zur Behördenbeteiligung sowie zur Rückführung fachrechtlicher Sonderregelungen auf das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Dies betrifft bislang insbesondere die Verkehrsinfrastruktur und punktuelle Änderungen im Natur-, Raumordnungs- und Fachrecht, um Verfahren weiter zu straffen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem Gesetzesentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt die Bundesregierung wichtige Impulse. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit greift die Bundesregierung zentrale Forderungen des BDEW nach einem wirksamen Bürokratieabbau für die Energie- und Wasserwirtschaft auf.

Positiv sind insbesondere die vorgesehenen Regelungen zum Geheimnisschutz. Dabei ist sicherzustellen, dass auch kritische Infrastrukturen (KRITIS) der Energie- und Wasserwirtschaft umfassend erfasst und die entsprechenden Fachgesetze angepasst werden.

Verfahrensvereinfachungen sollten sich nicht auf die Verkehrsinfrastruktur beschränken. Sie müssen konsequent auch auf die Energie- und Wasserwirtschaft ausgeweitet werden, um den notwendigen Ausbau und die Modernisierung der Infrastrukturen wirksam zu unterstützen.

Kritisch betrachten wir, dass zukünftig bei Planfeststellungverfahren durch Landesbehörden und bergrechtliche Zulassungsverfahren nur noch das Benehmen und nicht mehr das Einvernehmen der zuständigen Wasserbehörden erforderlich sein soll. Damit kann der Schutz der Wasserressourcen etwa in Schutzgebietszonen, die der Trinkwasserversorgung dienen, ausgehebelt werden.

Im Naturschutzrecht ist es dringend erforderlich, die Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzzahlung – so wie es im Referentenentwurf noch vorgesehen war – für alle Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse zu verankern. Die bestehende Flächenknappheit schränkt letztere Energieinfrastruktur-Vorhaben erheblich ein und führt zu starken Verzögerungen. Was darüber hinaus fehlt, ist eine bundeseinheitliche und praxistaugliche Regelung zur Realkompensation bei Mast- und Turmbauten. Ebenso braucht es im Raumordnungsrecht klare Fristen. Ohne diese besteht die Gefahr, dass neue Windenergie-Beschleunigungsgebiete faktisch nicht ausgewiesen werden. Hier muss noch nachgebessert werden.

Die im Rahmen der Gleichstellung der Ersatzzahlung erfolgte Ankündigung eines Naturflächenbedarfsgesetz ist grundsätzlich richtig. Mit dem Gesetz sollten jedoch auch Erleichterungen bei Kompensationsmaßnahmen für Vorhabenträger verbunden werden. Ein erster Schritt weg von einem rein abwehrenden Naturschutz hin zu einer biodiversitätsfördernden Gestaltung von Naturflächen wäre sinnvoll. Dabei kommt es auch die konkrete Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens an. Dazu sollte die Branche frühzeitig eingebunden werden. Qualität muss Vorrang vor überstürztem Tempo haben.“

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