„Wir teilen das Ziel der Bundesnetzagentur, Systemkosten zu senken und das Netz effizienter auszulasten und bringen selbst konstruktive Vorschläge ein. Entscheidend ist dabei jedoch, dass neue Instrumente nicht quer zu laufenden Gesetzgebungsprozessen stehen. Wir erwarten, dass die Überlegungen zu dynamischen Einspeisenetzentgelten konsistent mit dem EEG und dem Netzpaketprozess ausgestaltet werden und nicht parallel neue Unsicherheiten und vermeidbare Kosten erzeugen.
Gut ist, dass für Bestandsanlagen auf Basis der heute geltenden Rahmenbedingungen ein wirksamer Vertrauensschutz vorgesehen ist. Das ist zentral für die Akzeptanz der Energiewende und für Kapitalgeber bzgl. der Finanzierung von Erneuerbaren Energien-Anlagen und eine Forderung des BDEW.
Nur auf den ersten Blick scheint es logisch, Netzentgelte für Einspeiser zu erheben, dennoch gibt es gute Gründe, warum die Energiewirtschaft Einspeisenetzentgelte als wenig zielführend erachtet. Der erwartbare Nutzen steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand. Einspeisenetzentgelte erhöhen Komplexität, Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich und gleichzeitig nehmen sie Erzeugern Planungs- und Investitionssicherheit. Daher lehnen wir als Energiewirtschaft die heute zum Modell der Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegebenen Orientierungspunkten für die Einführung von Einspeisenetzentgelten, ab.
Systemkosten lassen sich wirksam senken – aber mit Maßnahmen, die plan- und kalkulierbar sind, deren Wirkung verlässlich ist und deren Umsetzung nicht zum bürokratischen Bremsklotz wird.
Das Instrument des Baukostenzuschusses halten wir für ein sinnvolles und einfach zu handhabendes Instrument, das zu einer lokalen Steuerung und Kostenoptimierung beitragen kann. Dies wären räumlich differenzierte und einmalig zu erhebende Baukostenzuschüsse, die Einspeiser an den Kosten für den Netzausbau beteiligten. Sie sind bereits ein Instrument, das sich auf der Verbraucherseite bewährt hat. Eine solche Einmalzahlung im Rahmen von Investitionsentscheidungen stellt für die Anlagenbetreiber und Banken eine bessere Kalkulationsgrundlage dar als schwankende Einspeisenetzentgelte und hat bei regionaler Differenzierung Anreizwirkung auf die Standortwahl.“