Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es war jetzt absolut notwendig, dass Brüssel und Berlin sich nach nunmehr drei Jahren auf die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie verständigt haben. Damit setzt die Bundesregierung ein entscheidendes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie nimmt das Thema Versorgungssicherheit ernst. Dadurch können die Erneuerbaren Energien als Rückgrat unserer Energieerzeugung mit steuerbarer Leistung flankiert werden. Es ist ein richtiger Schritt, dass gleichzeitig zu den Ausschreibungen für Neuanlagen im Jahr 2026, technologieoffene Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen 2027 und 2029 für das Zieljahr 2031 eingeführt werden. Diese adressieren den Gesamtbedarf an steuerbarer Leistung für das Jahr 2031.
Zielführend ist ebenfalls, den Umstieg auf Wasserstoff für Gaskraftwerke durch gesonderte Ausschreibungen ab 2027 zu incentivieren. Dies reduziert das Investitionsrisiko, das durch ein festes Umstiegsdatum auf Wasserstoff für Unternehmen bestehen würde.
Grünes Licht aus Brüssel für zehn Gigawatt (GW) an Neubau mit Langfristkapazität sowie zwei GW technologieoffener gesicherter Leistung bis 2031 sind ein guter Anfang auf dem Weg zu 22 GW an gesicherter Leistung. Das bestätigt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit vom September 2025. Das ist ein Erfolg der Bundesregierung wie auch den beharrlichen und unterstützenden Einsatz der Branche.
Entscheidend ist, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jetzt schnell ein einfaches und technologieoffenes Modell für den Kapazitätsmarkt ab 2032 wählt, das mit den geplanten Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie kompatibel ist. Dieser muss den Bau weiterer Kapazitäten, inklusive Flexibilitäten und Speicher anreizen, und auch den Bestand von Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftwerken berücksichtigen. Dazu haben wir vor über einem Jahr den Vorschlag für einen Integrierten Kapazitätsmarkt (IKM) erarbeitet: Die Festlegung des Absicherungsniveaus der Versorgungssicherheit liegt in staatlicher Verantwortung und es müssen alle Technologien einbezogen werden, um diese Vorgabe zu erfüllen. Der Staat setzt den Rahmen und die Unternehmen investieren.
Damit die Energiewirtschaft mit der Planung beginnen kann, muss die Bundesregierung jetzt Tempo machen und das Gesetz schnell, also möglichst noch vor diesem Sommer, das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Erst nach der Verabschiedung durch den Bundestag kann die endgültige beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sowie die konkrete Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Es ist ein entscheidender Faktor, dass die Beihilfe rechtssicher ausgestaltet ist, damit die Unternehmen Investitionssicherheit haben. Die Energiewirtschaft steht bereit, zügig mit dem Bau der benötigten Anlagen zu beginnen. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren, denn bis die Kraftwerke ans Netz gehen und Strom einspeisen können, vergehen rund fünf Jahre.
Damit der Kohleausstieg wie geplant weitergehen kann, müssen H2-ready Gaskraftwerke schnell gebaut werden. Bis 2038 gehen stetig steuerbare Stromerzeugungskapazitäten aus dem Markt, insbesondere Kohle- und alte Gaskraftwerke.“