„Es ist wichtig, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck im Rahmen eines Artikelgesetzes („Netzpaket“) an Änderungen für Netzanschlüsse arbeitet. Die Energiewirtschaft braucht für die Bewertung des Netzpaketes ausreichend Konsultationszeit, wie dies die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag zugesagt hat.
Folgende Prämissen müssen beim Umgang mit stark ausgelasteten Leitungsabschnitten im Stromnetz Berücksichtigung finden:
- Wirtschaftliche Planbarkeit muss sowohl für Erzeuger als auch für Netzbetreiber gewährleistet sein.
- Komplexität und administrativer Aufwand müssen für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten werden.
- Preissignale für systemeffiziente Standortentscheidungen müssen Wirkung entfalten.
- Erneuerbare-Energien-Ausbau und Netzausbau müssen im Sinne volkswirtschaftlicher Resilienz und Leistungsfähigkeit konsequent und effizient vorangetrieben werden.
- Es gilt, Systemrisiken insgesamt zu mindern, steuerbarer zu machen und gerechter zu verteilen.
Vor diesem Hintergrund müssen nun auch die bekanntgewordenen ersten Vorstellungen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bewertet werden. Als Branche unterstützen wir, dass der Netzausbau weiter vorangehen soll sowie die nach Netzsituation vorgesehenen regional differenzierten Baukostenzuschüsse. Als richtig bewerten wir im Grundsatz auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz für die Projektierer von Anlagen über die Situation in den Stromnetzen – unter Beachtung von KRITIS-Aspekten sowie die Möglichkeiten für Priorisierung von Anschlussvorhaben. Inhalte, Form und zeitliche Umsetzungsfristen gehen insgesamt jedoch zu weit.
Der Entwurf greift viele in der Energiewirtschaft diskutierten Punkte auf: Hierzu gehören neue Lösungen für die Kapazitätsvergabe für Erneuerbare-Energien-Anlagen, sei es durch die „Einspeisesteckdose“ als ein Fall des vorausschauenden Netzausbaus, sei es durch eine Priorisierung durch zweckgebundene Reservierungskriterien.
Beim Umgang mit kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten müssen Vor- und Nachteile sehr sorgfältig abgewogen werden.
Kritisch diskutiert werden muss der Vorschlag aus dem BMWE, ein Auslösekriterium für die Ausweisung von kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten ab Redispatchvolumina von nur drei Prozent, in denen es dann für bis zu zehn Jahre keine Redispatch-Ausgleichszahlungen geben soll. Für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen würde es vor dem Hintergrund der möglicherweise betroffenen Flächen und Netzabschnitte keine Planungssicherheit mehr für ihre Investitionen geben. Maßnahmen müssen sowohl auf der Seite der Netzbetreiber als auch bei den Anlagenbetreibern Planungssicherheit geben. Dabei ist die Standortgebundenheit von Technologien, wie Wind an Land, unbedingt zu beachten.
Für den weiteren Netzbau sollte der Regulierungsrahmen zeitnah so weiterentwickelt werden, dass er auch vorausschauende Netzausbaumaßnahmen ermöglicht. Essenziell ist auch ein deutlich beschleunigter Ausbau der Verteilnetze durch schnellere und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren, analog zur erreichten Beschleunigung im Übertragungsnetz.