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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Geplante EEG-Reform wirft Fragen auf

Angesichts der nun bekannt gewordenen Vorabfassung des Referentenentwurfs zur Neufassung des EEG erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem bekannt gewordenen Entwurf liegen nun Vorstellungen zur Zukunft des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf dem Tisch. Jetzt muss dringend das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zum offiziellen EEG-Referentenentwurf beginnen, mit genügend Raum für die Verbändeanhörung. Die Zeit drängt, bis Ende des Jahres muss das novellierte EEG nicht nur in Bundestag und Bundesrat verabschiedet, sondern auch durch die Europäische Kommission beihilferechtlich genehmigt sein.

So muss EU-rechtlich verpflichtend künftig eine Abschöpfung von Übererlösen („Claw Back“) in den Fördermechanismus für Erneuerbare Energien eingebaut werden. Dieser Mechanismus sollte nach BDEW-Vorstellungen ohne komplexe Änderungen am bestehenden Fördersystem erfolgen, insbesondere im Lichte der knappen Fristen für eine fachliche Diskussion und ausreichende Stakeholder-Beteiligung. Hier prüfen wir noch.

Ein weiteres zentrales Anliegen des BDEW ist die Beibehaltung der bestehenden Ausbauziele für Erneuerbare Energien bis 2030. Auch wenn der erwartete Stromverbrauch nach unten korrigiert werden sollte, führen die derzeitigen Ausbauziele nicht zu einer vorzeitigen Erreichung des Ziels von 80 % EE-Anteil an der Bruttostromerzeugung. Tatsächlich erzeugen die bisher errichteten EE-Anlagen etwas weniger Strom als in den Ausbaupfaden unterstellt. Vor diesem Hintergrund bewerten wir es positiv, dass die Gigawatt-Ausbaupfade in Paragraf 4 des EEG unverändert erhalten bleiben und die Volumina, z.B. für Wind an Land, für weitere vier Jahre auf angemessen hohem Niveau festgelegt werden sollen. Unabhängig davon müssen kurzfristig Wind-an-Land-Ausschreibungsvolumina erhöht werden, vor allem hinsichtlich des bislang schwachen Ausbaus in Süddeutschland.

Insbesondere mit Blick auf den Claw Back, den zusätzlichen Einbau von Messsystemen, die Steuerung kleiner Anlagen sowie die Absenkung der Direktvermarktungsschwelle braucht es Augenmaß und realistische Umsetzungspfade. Die diesbezüglichen Regelungen müssen dringend einem Praxischeck unterzogen werden. So ist beispielsweise besonders wichtig, dass Anforderungen an die Direktvermarktung von Strom aus kleinen Photovoltaik-Anlagen erst nach der Digitalisierung und Standardisierung der erforderlichen Prozesse greifen. Erfreulich ist, dass sich im Vorentwurf auch Klarstellungen finden, die der BDEW in der Vergangenheit für eine rechtssicherere Abwicklung des EEG angemahnt hatte.

Die Reform des EEG ist eine der zentralen Wegmarken für die Energiewende. Sie muss gut mit den zeitgleich verlaufenden Reformen abgestimmt werden. So hat die derzeit laufende Korrektur der Netzentgeltsystematik wesentlichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit vielfältiger EE-Anwendungen. Das ebenfalls in einer Vorabfassung vorliegende „Netzpaket“ sieht erhebliche Änderungen beim Netzanschluss vor, die sich auf die Umsetzbarkeit bereits genehmigter EE-Anlagen auswirken. Ebenso läuft bei der BNetzA der Prozess zur grundlegenden Änderung der Netzentgeltsystematik (AgNes). Ohne eine umfassende Betrachtung der sich gegenseitig beeinflussenden Neuerungen kann es zu einer erheblichen Störung der Energiewende kommen.“

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