„Die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie ist ein umweltökonomischer Meilenstein für den Gewässer- und Gesundheitsschutz in Europa. Jetzt kommt es auf eine zügige Umsetzung in deutsches Recht an – ohne nationale Sonderwege. Ein zentraler Fortschritt ist die Erweiterte Herstellerverantwortung, die das Verursacherprinzip konsequent anwendet und erstmals Hersteller an den Kosten der vierten Reinigungsstufe beteiligt. Damit wird auch verhindert, dass weiterhin eine faktische ‚Lizenz zur Verschmutzung der Gewässer‘ fortbesteht.
Gleichzeitig bietet die Richtlinie ausreichend Spielräume, um die Umsetzung bürokratiearm, kosteneffizient und praxistauglich zu gestalten – etwa durch einen risikobasierten Ansatz und eine gestufte Einführung bis 2045. Das begrenzt die Kosten und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Nach dem Verursacherprinzip sind die Umweltkosten dort zu verorten, wo sie verursacht werden. Was wir jetzt brauchen, ist ein Umschalten von einer Verweigerungshaltung durch Klageverfahren hin zu konstruktiver Mitarbeit. Die Richtlinie ist beschlossen – jetzt ist die Zeit für Dialog und gemeinsame Verantwortung.“