„Der Digital Networks Act setzt einen wichtigen Impuls für den Übergang von veralteten Kupfer- zu modernen Glasfasernetzen. In den vergangenen Jahren haben die Mitgliedsunternehmen des BDEW erheblich in diese Technologie investiert, um eine leistungsfähige Konnektivität von Bürgerinnen und Bürgern sowie eine sichere Steuerung von Energieerzeugung und -verbrauch zu gewährleisten.
Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Migrationskonzepte erarbeiten müssen. Die spätere Kupferabschaltung der einzelnen Regionen soll an klare Kriterien geknüpft werden, die eine Internetversorgung der Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen. Dieses Vorgehen haben wir bereits im Konsultationsverfahren vorgeschlagen, da es eine schrittweise Migration jener Gebiete ermöglicht, in denen der Glasfaserausbau bereits weiter fortgeschritten ist. Entscheidend ist nun, dass der Rechtsrahmen eine diskriminierungsfreie Abschaltung sicherstellt.
Zwar wird der Digital Networks Act voraussichtlich an den Regeln für Unternehmen mit besonderer Marktmacht festhalten, zugleich eröffnet er neue Instrumente – unter anderem mit Blick auf Vorgaben zum Netzzugang. Für den deutschen Telekommunikationsmarkt bleibt ein wirksamer Ordnungsrahmen entscheidend, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Gleichzeitig fordert der BDEW, dass der neue Rechtsrahmen Investitionsanreize für den Glasfaserausbau schützt und bereits getätigte Investitionen nicht entwertet. Verpflichtende Zugangsauflagen für eigenfinanzierte passive Infrastruktur alternativer Netzbetreiber dürfen deshalb nicht zum Regelfall werden. Auch die angestrebte Harmonisierung von Zugangsprodukten kann die nationale Flexibilität – etwa bei etablierten Open-Access-Modellen – schwächen. Deshalb ist sicherzustellen, dass Maßnahmen strikt verhältnismäßig bleiben und nationale Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden.“