„Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist im Koalitionsvertrag verankert und bereits durch den im Bundeshaushalt 2025 angelegten Zuschuss in Höhe von 3,4 Milliarden Euro abgebildet. Dies muss sich nun auch folgerichtig in den gesetzlichen Regelungen niederschlagen. Es ist wichtig, dass die für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen Regelungen rechtzeitig erlassen werden und dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird.
Grundsätzlich ist es positiv, dass die Gasverbraucher von der Gasspeicherumlage damit ab 2026 entlastet werden und die Kosten zukünftig über den Staatshaushalt finanziert werden sollen. Der Ausgleich des Umlagekontos sollte allerdings durch einen Bundeszuschuss aus dem Kernhaushalt erfolgen und nicht aus dem Klimatransformationfonds. Letzterer muss seinem Namen gerecht und für Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation genutzt werden.
Wenn das Gesetz noch rechtzeitig in Kraft tritt - spätestens bis Ende Oktober - kann die Kostensenkung bereits zu Beginn des Jahres 2026 an die Endkunden weitergegeben werden. Hierfür bedarf es jedoch einer Anpassung der Regelung in § 35g EnWG-E. Zudem steht die geplante Verordnungsermächtigung des § 35h EnWG-E der vollständigen Abschaffung der Gasspeicherumlage auch für folgende Jahre entgegen und sollte daher gestrichen werden.“