„Mit einer Länge von rund 600.000 km sind unsere Gasnetze eine wertvolle Infrastruktur, die es optimal im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zu nutzen gilt. Deshalb ist es gut, dass mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes nun ein Instrumentenkasten auf den Weg gebracht wird, der die Weiterentwicklung und Weiternutzung der Gasnetze, die potenzielle Stilllegung von Netzabschnitten und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes rechtlich absichern und Klarheit schaffen soll.
Das Bundeskabinett hat dafür mit dem vorliegenden Entwurf schon wichtige Werkzeuge vorgelegt. Jetzt kommt es darauf an, an einigen Stellen nachzubessern und das Gesetz zügig durch das weitere Verfahren zu bringen. Netzbetreiber, aber auch alle Marktteilnehmer sowie die Kundinnen und Kunden brauchen einen klaren Planungshorizont. Effizienz und Klarheit sind das Gebot der Stunde.
Die Regelungen müssen unter Abwägung verschiedener Interessen ausgestaltet werden. Sollten Leitungen stillgelegt werden müssen, ist es richtig, die Kosten hierfür möglichst gering zu halten. Wir plädieren hier für flexiblere Regelungen.
Auch greift der Gesetzentwurf zu kurz indem er den Netzbetreibern die alleinige Verantwortung für die Information und die Verantwortung für die Entwicklungen der Gastransformation zuweist. Das ist Aufgabe von Politik und allen Marktbeteiligten.
Klar ist: Die Weiterentwicklung der Gasnetze wird nicht über einen einzigen Pfad verlaufen. Regionale Besonderheiten und eine Abstimmung mit der Wärmeplanung sind zu berücksichtigen und vor Ort gemeinsam mit den Kommunen zu lösen. Je nach Region und Situation kann eine Nutzung mit Biomethan oder Wasserstoff sinnvoll sein, in anderen Fällen kann eine Stilllegung die wirtschaftlich beste Lösung sein. Diese Pfade müssen von Anfang an gleichermaßen berücksichtigt werden.
Das Gasnetz muss sich entsprechend den Bedarfen der Netznutzer entwickeln. Je weniger Kunden in einem Netz versorgt werden müssen, desto bedeutender wirken sich absehbare Steigerungen der Netzentgelte auf diese aus. Hier müssen flexible Lösungen möglich sein. Starre Fristen passen nicht zu einer geordneten Netzplanung.
Unsere Gasnetze werden noch viele Jahre einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten müssen. Je früher die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung geschaffen werden, desto besser. Der BDEW und die Gasnetzbetreiber stehen für kosteneffiziente Lösungen, die die Systemkosten – auch im Interesse der Kundinnen und Kunden – im Blick behalten und einen Beitrag auf dem Weg zur klimaneutralen Energieversorgung leisten.“