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Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Resiliente und bezahlbare Gasversorgung langfristig sichern

In der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wird die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche zu den Gasspeicherfüllständen und zur Sicherung der Gasversorgung sprechen.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Aufgrund der kalten Witterungsverhältnisse sind die Gasspeicherfüllstände unter die Marken der vergangenen Jahre gefallen. Die Versorgung in diesem Winter ist dennoch grundsätzlich gesichert. Denn Gasmengen sind auf dem globalen Markt derzeit ausreichend verfügbar. Die eigentliche Herausforderung liegt in der rechtzeitigen und ausreichenden Befüllung der Speicher vor dem nächsten Winter. Hierfür muss die Bundesregierung den entsprechenden Rahmen setzen.

So ist ein funktionierender Markt die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Dieser Markt sichert auch in Zukunft eine möglichst diversifizierte Gasversorgung ab, um Konzentrationsrisiken bei einzelnen Lieferanten und Herkunftsländern zu vermeiden. Für die Absicherung sind auch ausreichende Import-, Transport- und Speicherkapazitäten zentral.

Die gegenwärtigen geopolitischen Verwerfungen bringen neue Unwägbarkeiten und Risiken für unsere Energieversorgung mit sich. Der ungeplante Ausfall oder die gezielte Ausschaltung von Importrouten und -anlagen ist nicht mehr undenkbar. Dies wird besonders kritisch in Kombination mit gleichzeitiger extremer Kälte. In solchen Situationen kommen Marktkräfte an ihre Grenzen. Deswegen braucht es eine vorausschauende politische Entscheidung darüber, wie wir uns langfristig mit Blick auf die neuen Herausforderungen aufstellen, welches Maß an Versorgungssicherheit gewünscht ist und wer die Kosten trägt.

Die Schaffung einer strategischen Gasspeicherreserve ist daher zur Absicherung von akuten Krisenfällen und unvorhersehbaren Extremereignissen ein sinnvolles Instrument. Sie sichert Handlungsfähigkeit und macht Deutschland resilienter. Eine Speicherreserve darf jedoch ausschließlich zur Sicherung der physischen Versorgung eingesetzt werden und nicht zur gezielten Dämpfung von Preisspitzen. Sie muss auf Notfallsituationen beschränkt sein und ihr Einsatz darf nur so erfolgen, dass Marktverzerrungen vermieden werden und der Markt seiner Verantwortung für die Versorgungssicherheit gerecht werden kann. Dafür bedarf es klarer Regeln.“

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