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Anhörung zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Gezielte Nachbesserungen für mehr Tempo in der Wärmewende und zum Schutz unserer Wasserressourcen nötig

Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) kann ein wichtiger Impuls für den Ausbau klimaneutraler Wärme gesetzt werden. Anlässlich der Anhörung im Bundestag betont der BDEW die Bedeutung des Gesetzes und wirbt für gezielte Nachbesserungen. Martin Weyand, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärt dazu:

„Das GeoBG setzt einige richtige Schwerpunkte, um die Wärmewende voranzubringen. Es schafft dringend benötigte Verfahrenserleichterungen und stärkt die Rahmenbedingungen für klimaneutrale Wärme. Positiv hervorzuheben sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bei Genehmigungen – etwa feste Fristen für Behörden zur Vollständigkeitsprüfung und Bearbeitung von Anträgen, digitale Antragsprozesse und die Einführung eines Verfahrenshandbuchs, das durch die Behörde bereitgestellt wird. Diese Schritte werden dazu beitragen, Verfahren effizienter zu gestalten und Hemmnisse abzubauen.

Auch die rechtliche Klarstellung, dass Geothermieanlagen künftig als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gelten, ist ein starkes Signal. Allerdings sollte das überragende öffentliche Interesse auch Wärmeleitungen erfassen. Insbesondere fehlen in dem Gesetzesentwurf des GoWG klare Regelungen, die die Vorrangstellung der Trinkwassergewinnung vor der Nutzung von Erdwärme wahren. Das schafft Rechtssicherheit und beschleunigt die Abwägungen in den Behörden.

Zudem sollte klar geregelt werden, dass Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ausgeschlossen sind. Ein solcher Ausschluss schützt unsere zentralen Trinkwasserressourcen und stärkt die Akzeptanz vor Ort. Weiterhin sollte das Gesetz klarstellend aufnehmen, dass nur hydrothermale oder geschlossene petrothermale Systeme von der Beschleunigung erfasst werden sollten. Darüber hinaus sollte der Gesetzentwurf Grundwasserpumpen für die Wärmenutzung durch Haushalte nicht einfach erlaubnisfrei stellen, sondern eine Anzeigepflicht vorsehen, z.B. durch Eintrag in ein Bohrkataster. Damit wäre eine Beschleunigung sichergestellt, ohne dass unsichtbarer Wildwuchs den Aufbau eines Wasserregisters verunmöglicht.

Gleichzeitig braucht es in einigen zentralen Punkten noch Nachbesserungen, damit das Gesetz seine volle Wirkung entfalten kann. Es fehlt beispielsweise eine gesetzliche Privilegierung für Geothermieanlagen im Außenbereich, d.h. dem Bereich, der nicht innerhalb eines Bebauungsplans liegt und nicht als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt.“

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