„Die neue Bundesregierung startet in die neue Legislatur mit der Aufkündigung eines Versprechens. Die nun im Koalitionsausschuss geeinten Energiepreisentlastungen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere die seit Jahren vom BDEW geforderte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle lässt weiter auf sich warten. Begünstigt werden nach wie vor die Industrie und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sie wird aber nicht wie ursprünglich angedacht auf Haushalte und alle anderen Unternehmen ausgeweitet. Dabei sind günstige Strompreise ein wichtiger Hebel für die Energiewende und für mehr private Investitionen: Wärmepumpen lohnen sich um so mehr bei niedrigen Stromkosten und auch der Umstieg auf E-Fahrzeuge wird attraktiver, wenn der Strompreis sinkt.
Wichtig ist zudem, dass der geplante Zuschuss zu den Netzentgelten tatsächlich ab 1. Januar 2026 greift und zu spürbaren Entlastungen bei Haushalten und Unternehmen führt. Entscheidend für die Umsetzung: Bis zum Herbst muss die Höhe des Zuschusses rechtlich sicher stehen. Die Netzbetreiber müssen die Netzentgelte in einem komplexen Verfahren für die Industrie und Verbraucher festlegen. Die Energieversorger haben in der Preiskommunikation wiederum feste Fristen, wann sie ihren Kundinnen und Kunden die Entlastungen im Vorfeld bekannt geben müssen.
Die Deckelung der Gasspeicherumlage kommt nicht allen Haushalten und Unternehmen zugute, sondern in erster Linie Gaskundinnen und -kunden. Zudem handelt es sich dabei nicht um Investitionen in eine klimafreundliche Energieversorgung, sondern um die Sicherung der Versorgung allgemein. Der Plan, diese Entlastung aus dem KTF zu finanzieren kann daher durchaus in Frage gestellt werden.
Die Regierung läuft Gefahr, nach aktueller Haushaltsplanung die zusätzlichen 10 Mrd. Euro pro Jahr aus dem Sondervermögen für zusätzliche Investitionen nahezu ausschließlich für konsumtive Ausgaben zu nutzen und stattdessen die wichtigen Investitionsprogramme, insbesondere im Bereich H2, weiter zu kürzen. Die wichtigen Entlastungen sind hingegen aus dem Kernhaushalt zu finanzieren.“