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Erste Lesung Bundeshaushalt 2025

Im parlamentarischen Verfahren nachbessern: Zukunftsinvestitionen vorziehen

Die Bundesregierung befasst sich in erster Lesung mit dem Bundeshaushalt 2025. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärt dazu:

„Die Bundesregierung möchte mit einem Investitionsbooster wichtige Impulse für Wirtschaft und Gesellschaft setzen. Das ist sinnvoll. Gerade im Energiesektor sind Investitionen in Kapazitäten und Infrastruktur, Speicher und Wärmeversorgung zentral. Für unsere Branche stellen die Mobilisierung privaten Kapitals, der Investitionsfonds, die Wärmenetze, der Hochlauf von Wasserstoff und ein kluger Regulierungsrahmen die entscheidenden Rahmenbedingungen dar.

Nun werden trotz eines Rekordhaushalts, der die Weichen für die Zukunft stellen soll, elementare Investitionsvorhaben für ein klimaneutrales und resilientes Energiesystem zurückgefahren. Dies setzt das falsche Signal für unseren Wirtschaftsstandort. Wir appellieren deshalb an die Regierungsfraktionen, im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern:

Beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft müssen Anspruch an Transformation und Wirklichkeit der Rahmenbedingungen zusammenpassen. Die für unseren Wirtschaftsstandort so wichtige Förderung des Wasserstoffhochlaufs darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Hier geht es nicht nur um Klimaneutralität, sondern vielmehr um einen bedeutenden Wirtschaftssektor, der Nachhaltigkeit und Innovation zusammenbringt und bei dem das weltweite Rennen, wer die Nase vorn hat, schon lange begonnen hat. Es braucht einen verlässlichen Förderrahmen, der hinreichend ausfinanziert und so ausgestaltet ist, dass Investitionsentscheidungen final getroffen werden. Dass nach Interpretation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in diesem Jahr 800 Millionen Euro weniger als 2024 für die Wasserstoffförderung notwendig sind, ist ein klares Warnzeichen dafür, dass der Hochlauf stockt und entsprechender Handlungsbedarf besteht.

Enttäuschend ist auch, dass die Strompreisentlastung nur für das produzierende Gewerbe sowie land- und fortwirtschaftliche Betriebe verstetigt werden soll. Alle anderen Unternehmen und die privaten Haushalte bleiben vorerst außen vor. Wir bleiben dabei: wir brauchen eine Absenkung der Stromsteuer für alle. Die Politik ist gefordert, diese Entscheidung zu revidieren. Das wäre auch ein wichtiger Anreiz, um in klimafreundliche Heizsysteme und Mobilität zu investieren.

Die energieintensive Industrie braucht weitere Entlastungen. Dies ist insbesondere der Zuschuss zu den Netzentgelten, um diese dauerhaft zu deckeln. Sie sind für 2026 angekündigt, aber in welcher Höhe, ist derzeit noch nicht schriftlich fixiert. Hier muss die konkrete Umsetzung auch bis Herbst rechtlich sicher ausgestaltet sein, da in der Preiskommunikation der Energieversorger feste Fristen für die Weitergabe der Entlastungen gelten.

Hinsichtlich des beabsichtigen Zubaus steuerbarer Kraftwerksleistung und eines Kapazitätsmarktes muss die Bundesregierung ihre Kraftwerksstrategie mit Zahlen unterlegen und rechtzeitig Vorsorge im Haushalt treffen. Dass möglicherweise notwendige Ausschreibungen aufgrund fehlender Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt nicht erfolgen können, gilt es unbedingt zu vermeiden.

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) muss seinem Namen gerecht werden und auch für Investitionen in das Klima und die Transformation genutzt werden. Konsumtive Ausgaben wie Verbraucherentlastungen bei Strom und Gas wie die Gasspeicherumlage gehören in den Kernhaushalt. Eine Mittelverlagerung in den KTF darf nur dann erfolgen, wenn sie solide gegenfinanziert ist. Auch das richtigerweise vorgesehene Kriterium der Zusätzlichkeit für die Mittel des Sondervermögens vermissen wir.“

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