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EU-Beihilferahmen CISAF

Industriestrompreis darf nicht zu Marktverzerrungen führen

Im Rahmen des Clean Industrial Deal kündigte die Kommission an, die Vorschriften für staatliche Beihilfen zu vereinfachen. Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die industrielle Dekarbonisierung voranzutreiben und ausreichende Kapazitäten für die Herstellung sauberer Technologien in Europa zu gewährleisten. Heute wird der neue EU-Beihilferahmen CISAF von der EU-Kommission präsentiert. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Grundsätzlich ist es positiv, dass die EU-Kommission einen Vorschlag vorlegt, der die Beihilfeverfahren beschleunigen soll. Damit wird die Handlungsfähigkeit Europas und die Akzeptanz der EU weiter gestärkt. Der vorgelegte CISAF-Beihilferahmen bietet jedoch in einigen Punkten auch Risiken, wie beispielsweise bei den Vorgaben zu einem möglichen Industriestrompreis.

Es ist sicher notwendig, den Industriestandort Europa und Deutschland in seiner Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die energieintensive Industrie Deutschland zu entlasten. Die relevanten Passagen in CISAF entsprechen im Groben den bisherigen Plänen der Bundesregierung. Den jetzt vorliegenden EU-Beihilferahmen bewerten wir allerdings insbesondere mit Blick auf einen möglichen Industriestrompreis als kritisch. Er sieht erhebliche marktbeeinträchtigende Regeln vor, die negative Effekte nach sich ziehen.

Problematisch ist insbesondere, weil bei voller Nutzung der vorgesehenen Spielräume, eine relativ große Absicherung des Preisrisikos erfolgt. Damit sinken die Anreize für Unternehmen, sich über Termingeschäfte langfristig am Markt abzusichern, was sich negativ auf die Liquidität und damit auf die Preise für die Marktteilnehmer auswirkt, die nicht zum Kreis der Begünstigten zählen. Zugleich sinkt die Attraktivität langfristig geschlossener Stromlieferverträge aus Erneuerbaren Energie (Green PPA). Das führt nicht nur zu Marktverzerrungen im Großhandel, sondern auch zu einer Verlangsamung beim Erneuerbaren-Ausbau. Bei der Entwicklung einer nationalen Lösung für einen Industriestrompreis in Deutschland muss daher neben der Industrie auch die Energiewirtschaft eingebunden werden. Zudem ist aufgrund der gegenüber den Umwelt-, Klima und Energiebeihilfeleitlinien KUEBLL eingeschränkten Möglichkeit, ökologische Gegenleistungen zu erbringen, fraglich, inwiefern das Konzept am Ende für die Industrie praktikabel sein wird.

Positiv ist, dass die Förderregeln des CISAF für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien so ausgestaltet sind, dass auch weiterhin eine Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren durch die Mitgliedstaaten möglich bleibt.

Im Hinblick auf die Vorgaben für eine schnellere Genehmigungsfähigkeit von Kapazitätsmärkten haben sich im Vergleich zum Konsultationsdokument nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen insbesondere das Zuschlagsverfahren, die Vertragslängen und die Abgrenzung zu weiteren Märkten. Diese Änderungen begrüßen wir.“

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