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Einigung im Koalitionsausschuss

Koalitionsbeschluss stärkt Energiewendepfad – Investitionssicherheit bleibt zentrale Aufgabe

Gestern Abend hat der Koalitionsausschuss zu verschiedenen energiepolitischen Fragestellungen eine Einigung erzielt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

  • Kraftwerksstrategie ist ein gutes und wichtiges Signal
  • KWK bislang nicht berücksichtigt
  • EE-Ausschreibungsmengen bleiben notwendigerweise auf hohem Niveau
  • Der von BDEW und VKU vorgeschlagene Energiewendefonds kommt voran

„Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses sind ein erfreuliches Signal für mehr Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung erkennt die anwachsende Stromnachfrage und das Voranschreiten der Elektrifizierung an. Dies bedingt den beschlossenen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine Stärkung des Netzausbaus. Auch die Fortschreibung der EEG-Ausschreibungsmengen auf unverändert hohem Niveau sowie der Wille, das EEG zügig an die europäischen Vorgaben anzupassen, sind richtige und notwendige Schritte. Das ist ein wichtiges Signal für einen großen Wirtschaftszweig mit all seinen Zulieferern in Deutschland.

Die geplanten Ausschreibungen von insgesamt zehn Gigawatt (GW) neuer steuerbarer Kapazitäten im Jahr 2026 weisen in die richtige Richtung. Davon sollen acht GW mindestens zehn Stunden am Stück Strom erzeugen können. Dies ist angesichts der Dunkelflauten erforderlich. Gaskraftwerke sind die Partner der Erneuerbaren Energien. Diese Gaskraftwerke müssen laut Einigung alle H2-ready sein. Zwei GW sollen technologieoffen ausgeschrieben werden, was auch beispielsweise Batteriespeichern eine Teilnahme ermöglicht.

Positiv ist zudem, dass für die geplanten zusätzlichen zwei GW wasserstofffähiger Kraftwerke eine Betriebskostenförderung vorgesehen ist. Gerade in der frühen Phase des Wasserstoffhochlaufs braucht es Instrumente, wie CfDs, um die bestehende Lücke zwischen Gestehungskosten und Zahlungsbereitschaft zu schließen und Investitionen tatsächlich auszulösen. Das ist ein wichtiges Signal für einen künftigen Wasserstoffmarkt.

Entscheidend ist, dass die notwendigen Detailregelungen nun rasch zwischen Bundesregierung und EU-Kommission geeint werden. Die vorgesehene regionale Steuerung kann einen wichtigen Beitrag zur Systemsicherheit leisten – ihre konkrete Ausgestaltung ist aber weiterhin offen. Ebenso bleiben wesentliche Fragen zur Investitionssicherheit unbeantwortet, solange der gesetzliche Rahmen und seine beihilferechtliche Genehmigung nicht vorliegen.

Für Investoren kommt es jetzt darauf an, dass die Bundesregierung schnell einen belastbaren Gesetzentwurf vorlegt. Dabei müssen unter anderem die Fragen geklärt werden, wie den Risiken, unter anderem hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wasserstoff und der Technologie für seinen Einsatz im Kraftwerksbereich begegnet und wie die Erbringung von Systemdienstleitungen geregelt wird.

Unverständlich bleibt, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das seit 2010 rund 18 Gigawatt gesicherte Leistung mobilisiert hat, in den Beschlüssen keinerlei Rolle spielt. Gerade dezentrale KWK-Lösungen in dicht bebauten Bereichen zahlen nicht nur auf Strom-, sondern auch auf Wärmeversorgungssicherheit ein.

Die vorgesehenen Schritte hin zu einem umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt, der ab 2032 für weitere Kapazitäten sorgen soll, sind richtig. Entscheidend ist, dass die dafür notwendigen Regelungen bis 2027 tatsächlich verabschiedet sind und Planbarkeit schaffen.

Auch die angekündigte Einrichtung eines neuen Energieinfrastrukturfonds ist ein richtiger und wichtiger Baustein. Der massive Investitionsbedarf in Netze und Erneuerbare und insbesondere in die Wärmewende erfordert wirtschaftlich tragfähige Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle. Entscheidend wird sein, den Fonds mit staatlichen Garantien und Bürgschaften zu flankieren. Die nun potenziell verfügbaren Haushaltsmittel schaffen dafür eine realistische Grundlage.

Insgesamt geht die Einigung in eine richtige Richtung. Damit sie aber Investitionen tatsächlich auslöst, müssen offene Fragen zügig geklärt und die europäische Notifizierung sichergestellt werden.“

Weitere Informationen:

Möglichkeiten zur Gewährleistung von Investitionssicherheit in den Ausschreibungen für H2-ready-Kraftwerke hat der BDEW in seinem Positionspapier vom 14. Mai 2025 aufgezeigt.

Der BDEW hat mit seinem Intergierten Kapazitätsmarkt (IKM) im Jahr 2024 einen konkreten Vorschlag vorgelegt und im März 2025 mit einer Kurzstudie hinterlegt.

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