„Die Energiewende braucht starke Netzbetreiber. Der Regulierungsrahmen muss ihre Investitions- und Leistungsfähigkeit stärken – zum Wohle aller Netznutzer. Wir beurteilen die NEST-Anpassungen der Bundesnetzagentur dort als sachgerecht, wo ein intensiver öffentlicher Entscheidungsfindungsprozess durchgeführt wurde, beispielsweise bei der Umstellung auf die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC-Ansatz) zur Bestimmung der Mindestrendite einer Investition.
Umso erstaunlicher ist nun, dass zentrale Regelungen stur weiterverfolgt werden, obwohl die Netzbetreiber nachgewiesen haben, dass diese zur Schwächung der Investitionsfähigkeit der Unternehmen führen. Wir brauchen für eine erfolgreiche Energiewende einen sicheren und belastbaren Regulierungsrahmen. Ein Sparprogramm bringt keine Innovations- und Investitionskraft hervor und ist daher angesichts der Fülle der notwendigen Veränderungen bei den Netzen der falsche Weg. Vielmehr gilt es, die Netzbetreiber so auszustatten, dass sie den Netzausbau auf allen Ebenen weiter beschleunigen können, dass sie die enorm zunehmenden Netzanschlussbegehren für Erneuerbare-Energien-Anlagen, für Ladeinfrastruktur, für Speicher, für Wärmepumpen realisieren, und zugleich natürlich das hohe Versorgungsniveau halten können.“
„Würden die Festlegungsentwürfe so umgesetzt, werden den Netzbetreibern Mittel entzogen, die sie dringend brauchen, um das Netz für die Energiewende zu modernisieren und Flexibilitäten zu berücksichtigen. Die Methodenänderungen dürfen aber nicht zu zusätzlichen regulatorischen Risiken bei den Netzbetreibern führen. Was vor allem fehlt, ist daher eine ehrliche Folgenabschätzung, die diese Risken sachgerecht erfasst“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung weiter.
Der BDEW hat eine solche Folgenabschätzung durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber deutlich verschlechtern wird. So kommt es zu strukturellen Verschlechterungen, die den Netzbetreibern allein in einer Regulierungsperiode geschätzt 2,4 Milliarden Euro entziehen. „Völlig unverständlich ist die Ungleichbehandlung von Netzbetreibern bei der Anerkennung der Betriebskosten, die als Feigenblatt vorgeschoben werden, um die massiven Verschlechterungen zu kaschieren. Dabei werden auch noch kleinere Netzbetreiber bewusst ausgespart, benachteiligt und durch die die Hintertür Strukturpolitik betrieben“, sagt Kerstin Andreae.
„Auch Gasnetzbetreiber sollen keinen OPEX-Aufschlag, also keinen zusätzlichen Beitrag auf Betriebskosten erhalten, so dass auf sie die strukturellen Verschlechterungen voll durchschlagen. Ausgerechnet jetzt, wo die immensen Herausforderungen der Transformation, beim Netzausbau evident sind und alle Netzbetreiber innovativ in neue Technologien investieren müssen, legt die Regulierungsbehörde ein Sparprogramm auf. Das ist der falsche Weg. Das geht in der Konsequenz zulasten der Netznutzer und des Gesamtsystems. Mehr leisten, und weniger bekommen darf keinesfalls das Leitmotiv der neuen Regulierung werden – das wird nicht funktionieren und einer der zentralen Pfeiler des Wirtschaftsstandorts Deutschland gerät in Gefahr. Deshalb erwarten wir als Branche, dass die Bundesnetzagentur in der Konsultation deutlich nachbessert, das gilt insbesondere auch für die zeitnah anstehenden Festlegungsentwürfe zur Methodik beim Inflationsausgleich, zum Effizienzvergleich und bei der Ermittlung eines wettbewerbsfähigen Eigenkapitalzinssatzes“, erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung weiter.