„Die Bundesregierung hat die Umsetzung der RED III für den Bereich Wind an Land in ihren ersten 66 Tagen umgesetzt. Eine unserer zentralen Forderungen, Erleichterungen im Genehmigungsrecht für Projekte in bestehenden und künftigen Beschleunigungsgebieten, steht im Entwurf, über den der Bundestag heute abstimmt. Damit schließt die Politik einen Teil der sogenannten RED III-Lücke. Hier kann nun an die positiven Erfahrungen aus der Notfall-Verordnung angeknüpft werden. Sodann kommt es darauf an, dass die neuen Regelungen schnell zur Anwendung kommen, sowohl bei den Planungsverfahren zur Ausweisung der neuen Beschleunigungsgebiete als auch in den Genehmigungsverfahren.
Mit der Abgeltung des überragenden öffentlichen Interesses bei Erreichung der Flächenziele, setzt die schwarz-rote Koalition jedoch das falsche Signal. Diese Eingrenzung ist schlichtweg unnötig und führt in die falsche Richtung. Es ist nicht sichergestellt, dass die Windenergiegebiete in dem Maße tatsächlich bebaubar sind, wie dies zur klimaneutralen Energieversorgung notwendig wäre.
Schade ist zudem, dass die Definition zu den Energiespeichern weit hinter dem zurückbleibt, was die RED III-Richtlinie ermöglicht. Hier wird großes Beschleunigungspotential verschenkt. Das gilt auch für die grundsätzlich zu begrüßende Anpassung der Typenänderung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Das neue Verfahren führt dazu, dass sich die ursprünglich angestrebte Beschleunigung - von aktuell rund sechs Wochen - nun auf mindestens drei Monate verlängert und damit erheblich abgeschwächt wird.“