Der Bundestag wird heute in der zweiten und dritten Lesung über das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG), inklusive Regelungen zu Speichern, abstimmen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Das Geothermie-Beschleunigungsgesetz schafft dringend benötigte Verfahrenserleichterungen und stärkt die Rahmenbedingungen für klimaneutrale Wärme. Besonders positiv sind die geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – etwa feste Fristen für Behörden zur Vollständigkeitsprüfung und Bearbeitung von Anträgen, digitale Antragsprozesse und die Einführung eines Verfahrenshandbuchs, das durch die Behörde bereitgestellt wird.
Auch die rechtliche Klarstellung, dass Geothermieanlagen künftig als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gelten, ist ein starkes Signal. Sehr zu begrüßen ist, dass die BDEW-Forderung nach einer Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf Wärmeleitungen aufgenommen wurde.
Allerdings fehlen im Gesetzentwurf leider weiterhin klare Regelungen, die die Vorrangstellung der Trinkwassergewinnung vor der Nutzung von Erdwärme wahren. Um Klimaschutz und Trinkwasserschutz verlässlich in Einklang zu bringen, braucht es eine eindeutige gesetzliche Klarstellung zum Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung. Zudem sollte klar geregelt werden, dass Geothermievorhaben in Wasserschutzgebieten der Zonen I und II ausgeschlossen sind. Ein solcher Ausschluss schützt unsere zentralen Trinkwasserressourcen und stärkt die Akzeptanz vor Ort. Darüber hinaus sollte das Gesetz Grundwasserpumpen für die Wärmenutzung durch Haushalte nicht einfach erlaubnisfrei stellen, sondern eine Anzeigepflicht vorsehen, beispielsweise durch Eintrag in ein Bohrkataster. Damit wäre eine Beschleunigung sichergestellt, ohne dass unsichtbarer Wildwuchs den Aufbau eines Wasserregisters verunmöglicht.
Wichtig ist auch, dass die Regelungen zur Außenbereichsprivilegierung für Geothermieanlagen, Wärmespeicher und Batteriespeicher jetzt neu aufgesetzt werden. Geothermieanlagen und untertägige Wärmespeicher können nun richtigerweise grundsätzlich ohne ein langwieriges vorlaufendes Bebauungsplanverfahren im Außenbereich errichtet werden. Das ist richtig und gut, da diese Anlagen typischerweise von den geologischen Gegebenheiten vor Ort abhängig sind.
Gut ist auch, dass Batteriespeicher, die im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien errichtet werden, keines vorlaufenden Bebauungsplans bedürfen. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass diese Anlagen – mit ihrem großen Potenzial für eine netzdienliche Betriebsweise – unkomplizierter genehmigt und errichtet werden können. Solche Erleichterungen schlägt der BDEW bereits seit Jahren vor. Für andere Batteriespeicher im Außenbereich werden die Regelungen teilweise zu eng ausgestaltet. Insbesondere der vorgegebene Höchstabstand zu Umspannwerken von nur 200 Metern kann zu Flächenkonkurrenz führen, weil der engere Umkreis für mögliche Erweiterungen der Umspannwerke im Zuge des Netzausbaus verfügbar bleiben muss.“