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NEST-Prozess

NEST-Paket bleibt unattraktiv: Ein verlässlicher Gesamtrahmen für die neue Anreizregulierung ist nicht erkennbar

Zu den heute durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten zentralen Punkten der neuen Anreizregulierung für Netzbetreiber und finalen Festlegungen, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Das Ergebnis der finalen Festlegungen heute zum NEST-Prozess ist enttäuschend. Die bereits Ende Oktober von der Behörde kommunizierten Verbesserungen sind richtig, aber reichen bei weitem nicht aus. Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht die Kraft für weitere Anpassungen gefunden hat. Wir bleiben dabei: Noch immer finden sich in den acht Festlegungen zahlreiche strukturell-methodische Verschlechterungen gegenüber dem Status quo, die im Ergebnis die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber schwächen und den Unternehmen wichtige Finanzmittel entziehen. Dabei ist gerade die Netze das Rückgrat der Energieversorgung. Sie werden nur so schnell wachsen, wie sie finanziert werden können. Mit den vorliegenden Festlegungen werden viele Netzbetreiber ihre im Vertrauen auf einen angemessenen Regulierungsrahmen geplanten Investitionsprogramme überprüfen und neu ausrichten. Das ist ein Warnsignal und angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Netzinfrastruktur für den Wirtschaftsstandort Deutschland keine gute Entwicklung.

Nicht nachvollziehbar sind auch die Kürzungen bei den Gasnetzbetreibern. Auch der Weiterbetrieb der Gasnetze und deren Transformation muss finanziert werden. Hier fehlt es seitens der Behörde an einer belastbaren Folgenabschätzung. Das muss dringend nachgeholt werden. Der BDEW weist seit Mai dieses Jahres auf diesen offenen Punkt hin. Er weist auch darauf hin, dass die von der BNetzA angeführten Positiveffekte des OPEX-Elementes bei Strom nur für die 5. Regulierungsperiode vorgesehen sind, sodass sich insgesamt weiterhin ein Negativeffekt einstellt.

Bedauerlich ist, dass die Bundesnetzagentur den Widerspruch der Länderregulierungsbehörden nicht zum Anlass für Anpassungen genommen hat. Wir haben zahlreiche konstruktive und fundierte Vorschläge für eine bessere Methodik schon in die Konsultation eingebracht, die nicht aufgriffen wurden. Entscheidend ist jetzt, dass die Bundesnetzagentur in den noch ausstehenden Entscheidungen, insbesondere beim OPEX-Aufschlag, bei den Schwellen für das Vereinfachte Verfahren und besonders bei der Kapitalverzinsung, ihre Versprechungen einlöst und tragfähige Regelungen schafft. Wir werden den Prozess weiterhin eng begleiten und die Bundesnetzagentur an ihren eigenen Zielsetzungen erinnern. Wir brauchen ein Gesamtpaket, das international wettbewerbsfähig ist.

Weil die Festlegungen erheblich in die Kostenanerkennung eingreifen und zudem keine Planungssicherheit für das zu erwartende Niveau der Kapitalverzinsung besteht, werden die noch ausstehenden Zinsentscheidungen zum Schlüssel für Investitionen. Dies hat auch jüngst durchgeführte Investorenbefragung sehr deutlich gezeigt: Die Verzinsung muss international wettbewerbsfähig sein – Deutschland liegt im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze.

Wichtig ist außerdem, dass die Kosten für Fremdkapital in der Regulierung vollständig refinanzierbar bleiben. Wir erwarten daher, dass die Bundesnetzagentur zeitnah eine Mindestverzinsung kommuniziert und so wieder das Vertrauen von Netzbetreibern und Investoren zurückgewinnt. Die Festlegung für den Eigenkapital- wie auch Fremdkapitalzins sollte für Strom und Gas – entgegen der Position der Bundesnetzagentur - gemeinsam und frühestens 2027 erfolgen.“

Hier finden Sie weitere Details zu den aus BDEW-Sicht fortbestehenden Baustellen.

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