„Das Urteil bestätigt, wie wichtig verbindliche und nachhaltige Maßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung sind. Entscheidend ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes, den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg/l Nitrat enthält. Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz.
Nur mit nachhaltigen, überprüfbaren Maßnahmen lässt sich der Grundwasserschutz dauerhaft sichern und kostenintensive technische Aufbereitungsverfahren können vermieden werden, wenn der Eintrag von Nitraten in die Gewässer von vornherein reduziert wird.“