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Umsetzung der RED III

Offshore-Wind-Reform vor der nächsten Ausschreibung ermöglichen

+ Nicht-Verschiebung der nächsten Offshore-Ausschreibung unverständlich + Streichung der pauschalen Ausgleichszahlungen hilft bei Kosteneffizienz + Erleichterungen der UVP können beschleunigen und geben Rechtssicherheit +

Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze im Deutschen Bundestag, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: 

„Angesichts des Ausbleibens von Geboten in der Offshore-Wind-Ausschreibungsrunde im August sowie des zuvor schon stark gesunkenen Interesses an der Ausschreibung im Juni müssen die Parameter des Ausschreibungsdesigns und der Flächenplanung umfassend überarbeitet werden. Nur so kann ein zeitgemäßer und international konkurrenzfähiger Investitionsrahmen für den Offshore-Wind-Ausbau in Deutschland sichergestellt werden. 

Eine entsprechende Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes und die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans brauchen Zeit. Zwar sind einige im Gesetz enthaltene Maßnahmen zur Risikoreduzierung, wie z.B. die Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks auf zwölf Monate zu begrüßen, sie werden aber sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die nächsten Flächen erfolgreich vergeben zu können. Daher hatte der BDEW gemeinsam mit der gesamten Offshore-Wind-Branche eine Verschiebung der Ausschreibungen auf das 4. Quartal 2026 vorgeschlagen. Es ist wenig verständlich, warum in den Ausschussberatungen zum Gesetzesentwurf anders entschieden wurde.“

Die Risiken für Offshore-Windpark-Entwickler haben zuletzt vor allem durch gestiegene Projekt- und Kapitalkosten in Folge von geopolitischen Spannungen und Lieferkettenengpässen sowie zunehmend schwer prognostizierbaren Preis- und Mengenrisiken im Strommarkt erheblich zugenommen. Zudem führt die geplante hohe Bebauungsdichte dazu, dass die Volllaststunden auf den nun ausgeschriebenen Flächen durch Verschattungseffekte signifikant niedriger ausfallen. Der BDEW hatte bereits im Juli 2025 wichtige Optimierungsmaßnahmen für den Offshore-Wind-Ausbau vorgeschlagen, die auch volkswirtschaftlich Kosten senken können.

Erfreulich ist, dass pauschale Ausgleichszahlungen für den Verzicht auf artenschutzrechtliche Einzelprüfungen für Offshore-Netzanbindungssysteme nicht mehr Teil des Gesetzes sind. Diese hätten zu erheblichen Zusatzkosten geführt – bis zu sieben Millionen Euro pro Anschluss – ohne erkennbaren umweltrechtlichen Mehrwert.

Für den dringend notwendigen Netzausbau setzt die Umsetzung der RED III wichtige positive Impulse. Die Erleichterungen und Präzisierung der Anforderungen an Umweltprüfungen ist geeignet, das Tempo in den Genehmigungsverfahren deutlich zu erhöhen. Positiv ist, dass diese Regelungen auch für Teile des Verteilernetzausbaus gelten. Eine klare gesetzliche Festlegung, dass bei Ersatzneubauten künftig die bestehende Belastung Maßstab der Umweltprüfung ist, schafft Rechtssicherheit für die Praxis.

Der Bundestag hat noch hilfreiche Änderungen vorgenommen, die für die Umsetzung in der Praxis für die Netzbetreiber wichtig sind: So wurde die im Regierungsentwurf vorgesehene Kategorie ‚besonders sensibler Gebiete‘ gestrichen. Außerdem wurde klargestellt, dass für den Infrastrukturgebieteplan keine Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Die gesetzliche Fiktion der Vollständigkeit des Antrags nach 30 Tagen, die weitere Digitalisierung der Planfeststellungsverfahren und eine geringere Zahl an Berichtspflichten tragen zudem zu weniger Bürokratie bei.

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