„Die im NIS-2-Umsetzungsgesetz vorgesehenen Regelungen zu Systemen zur Angriffserkennung stellen aus unserer Sicht einen wichtigen und richtigen Schritt dar. Sie schaffen die notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen und fördern eine einheitliche regulatorische Umsetzung. Die Vermeidung von Doppelregulierungen ist zentral, um Bürokratie abzubauen und Ressourcen zu schonen, die die Energiewirtschaft unbedingt für die Umsetzung der operativen Sicherheit benötigt.
Darüber hinaus könnte ein mögliches rückwirkendes Verbot im Bereich der bereits eingesetzten Komponenten erhebliche Risiken und wirtschaftliche Belastungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen mit sich bringen. Die angestrebten Sicherheitsgewinne durch das geplante Verfahren zum Umgang mit kritischen Komponenten sollten daher unbedingt in einem ausgewogenen Verhältnis zu den möglichen Folgekosten und systemischen Auswirkungen stehen.“