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Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes

Rechtssicherheit stärken, Doppelregulierung vermeiden

Das Bundesinnenministerium hat in der vergangenen Woche einen Referentenentwurf für ein NIS-2-Umsetzungsgesetz vorgelegt (NIS2UmsuCG). Das NIS2UmsuCG ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS2, die die Cybersicherheit in der Europäischen Union stärken soll. Heute endet die Frist für die Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat seine Position hierzu fristgerecht eingebracht (siehe Anhang). Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die im NIS-2-Umsetzungsgesetz vorgesehenen Regelungen zu Systemen zur Angriffserkennung stellen aus unserer Sicht einen wichtigen und richtigen Schritt dar. Sie schaffen die notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen und fördern eine einheitliche regulatorische Umsetzung. Die Vermeidung von Doppelregulierungen ist zentral, um Bürokratie abzubauen und Ressourcen zu schonen, die die Energiewirtschaft unbedingt für die Umsetzung der operativen Sicherheit benötigt.

Darüber hinaus könnte ein mögliches rückwirkendes Verbot im Bereich der bereits eingesetzten Komponenten erhebliche Risiken und wirtschaftliche Belastungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen mit sich bringen. Die angestrebten Sicherheitsgewinne durch das geplante Verfahren zum Umgang mit kritischen Komponenten sollten daher unbedingt in einem ausgewogenen Verhältnis zu den möglichen Folgekosten und systemischen Auswirkungen stehen.“

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