Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentiert:
„Die RED III ist der entscheidende Baustein, um Erneuerbare-Energien Projekte in Europa und damit auch in Deutschland zu beschleunigen. Wenn ihre Inhalte nicht schnellstmöglich in nationales Recht überführt werden, droht mit dem Auslaufen der Notfallverordnung ein Rückfall in langwierige Verfahren und neue Rechtsunsicherheiten – gerade im Bereich des Artenschutzes.
Die Bundesregierung muss jetzt handeln, um den erreichten Fortschritt nicht zu gefährden. In den vergangenen Jahren haben gesetzliche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene bereits zu spürbaren Verbesserungen im Genehmigungsklima geführt: So hat sich das Genehmigungsvolumen für Windenergie an Land von rund 4 Gigawatt im Jahr 2022 auf 8 Gigawatt in 2023 verdoppelt – und erreichte 2024 bereits 15 Gigawatt.
Die neue Bundesregierung steht vor der Aufgabe, zentrale Beschleunigungsgesetze zügig umzusetzen. Das gilt sowohl für die RED III als insbesondere auch für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sowie das Geothermie- und Wärmepumpengesetz. Jede Verzögerung schwächt die Planungssicherheit für Projekte und konterkariert die ambitionierten Klimaziele.“