„Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage markiert der Kabinettsbeschluss zum KRITIS-Dachgesetz einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Betreiber benötigen schnellstmöglich Rechts- und Investitionssicherheit, damit sie den Schutz ihrer Anlagen weiterhin bestmöglich vorausschauend gewährleisten können.
Positiv ist, dass die IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur künftig auch für die neuen Anforderungen an physische Sicherheit und Resilienz anerkannt werden sollen. Damit wird eine zentrale Forderung des BDEW aufgegriffen. Nur so ist eine schnelle und wirtschaftliche Umsetzung eines einheitlichen Nachweisverfahrens für Resilienz- und Cybersicherheitsanforderungen möglich. Zugleich wird eine enge Verzahnung von KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Richtlinien-Umsetzung gewährleistet.
Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass über das KRITIS-Dachgesetz hinaus für die Energie- und Wasserwirtschaft geeignete Regelungen zur Kostenanerkennung, Gebührenfähigkeit und Finanzierung neuer Schutzbedarfe geschaffen werden. Dazu gehört auch eine staatliche Finanzierung über den Verteidigungshaushalt.“