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Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt

Stärkere Priorisierung neuer Wasserstoffprojekte im Bundeshaushalt einplanen

Anlässlich der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2026 des Deutschen Bundestags morgen, setzt sich der BDEW dafür ein, den Bedarf für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft als zentrales Element für die Vollendung der Energiewende und den Industriestandort Deutschland stärker zu priorisieren.

•            Wasserstoffhochlauf braucht deutlich mehr Unterstützung

•            Wärmeförderung sicherstellen

•            Einsparpotenzial bei der Elektromobilität

Wasserstoff

Der aktuelle Entwurf des Bundeshaushalts 2026 bildet die notwendigen Bedarfe für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft aus Sicht des BDEW nur unzureichend ab. Derzeit reizt der Bundeshaushalt kaum neue Projekte an. Die vorgesehenen rund 2,9 Milliarden Euro für das Jahr 2026 und die 3,5 Milliarden Euro in der mittelfristigen Finanzplanung decken größtenteils bestehende Förderzusagen für „Important-Projects-of-Common-European-Interest“ (IPCEI)-Wellen ab.

Wasserstoff ist ein zentraler Baustein der Energiewende und für den Industriestandort Deutschland: Als flexibel einsetzbarer Speicher von Energie überbrückt er nicht nur Schwankungen bei Wind- und Sonnenstrom, sondern schafft auch neue Möglichkeiten für eine klimaneutrale Energieversorgung und den Energietransport.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärt dazu: „Wir brauchen jetzt eine klare Haltung und das bedeutet auch Finanzmittel der Bundesregierung. Ohne politische Rückendeckung droht Deutschland bei Elektrolyseuren den internationalen Anschluss zu verpassen.“

Der BDEW fordert daher: 

•            Das Instrument der Klimaschutzverträge mit einem gesonderten Förderbedarf für kohlenstoffarme und erneuerbare Wasserstoffprojekte auszustatten.

•            Die Förderung von systemdienlicher Elektrolyse und Offshore-Elektrolyse, die bisher lediglich 200 Millionen Euro umfasst, deutlich zu erhöhen, um eine hinreichende Elektrolysekapazität aufzubauen.

•            Die sich bisher in IPCEI-Projekten erschöpfende Förderlandschaft des Bundes muss sowohl auf weitere Infrastrukturprojekte für Importkorridore und -vektoren, Interkonnektoren und Verteilnetze als auch auf Anreiz- und Absicherungsinstrumente (Ausfallgarantien, Contracts of Difference (CfD), Etablierung von Leitmärkten) ausgeweitet werden.

•            Zum Aufbau der notwendigen Speicherkapazitäten allein bis 2030 müssen bis zum Jahr 2029 jährlich 325 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wärme

Außerdem sollte die Verschiebung des neu geschaffenen Titels „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ - vormals „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ – in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wieder zurückgenommen und wie zuvor im Klima-Transformations-Fonds (KTF) angesetzt werden. Gleichzeitig sollten die Mittel für den „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ auf mindestens 3,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Bliebe es bei der Verschiebung dieses Titels in das Sondervermögen, wäre die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit aufgrund der Projekt- und Zahlungsfristen des Sondervermögens gefährdet.

Elektromobilität

Die Energie- und Ladebranche liefert: Seit Jahren wird im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen in Ladeinfrastruktur investiert und das Ladeangebot deutlich über dem aktuellen Bedarf ausgebaut. Mit ca. 184.000 öffentlichen Ladepunkten und einer Ladeleistung von mehr als 8,5 Gigawatt (GW) übererfüllt Deutschland bereits die EU-Vorgaben für E-Pkw um das 2,5-fache. Insbesondere dort, wo der Markt frei agieren kann, schreitet die Elektromobilität erfolgreich voran. Der wettbewerbliche Ausbau des Ladeangebots funktioniert und führt bereits heute zu einem deutlich schnelleren Ausbau von Ladepunkten als vom Staat anvisiert. Deshalb bedarf es keiner weiteren Fördermittel im Klima- und Transformationsfonds (KTF) für ineffiziente und bürokratische Verfahren. Das Geld sollte eingespart und zweckdienlicher eingesetzt werden.

Positiv wertet der BDEW, dass die Bundesregierung den Hochlauf der Elektromobilität voraussichtlich mit rund 550 Millionen Euro aus dem KTF zur Förderung klimaneutraler Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen wird. Dies würde eine breitere soziale Ausrichtung der Förderpolitik ermöglichen und neue Kundenkreise für E-Fahrzeuge erschließen. Und ebenso positiv wertet der BDEW die geplante Verlängerung der Befreiung für E-Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer über 2026 hinaus. Dies schafft nachhaltige Anreize, die den Markthochlauf wie auch die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor unterstützen, denn die bisherige Auslastung der Ladepunkte ist mit durchschnittlich 15 Prozent dabei konstant zu niedrig.

Für die Zukunft bleibt entscheidend, den Hochlauf der Elektromobilität durch einen verlässlichen, positiven steuerlichen Rahmen zu flankieren, etwa durch eine CO2-orientierte Besteuerung von Neuzulassungen, eine Reform der Dienstwagenbesteuerung, die auch die CO2-Bilanz des Antriebs berücksichtigt und die Senkung der Stromsteuer auf das Mindestmaß.

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