„Vor dem Hintergrund des mutmaßlichen Anschlags auf eine Kabelbrücke im Südwesten Berlins weisen wir darauf hin, dass in dem aktuellen Gesetzentwurf des KRITIS-Dachgesetzes erstmals ein sektorenübergreifender Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Anlagen geschaffen und gleichzeitig eine enge Verzahnung mit dem IT-Sicherheitsrecht für kritische Infrastrukturen (NIS2-Gesetz) geschaffen wird.
Im Widerspruch dazu stehen allerdings andere gesetzliche beziehungsweise behördliche Regelungen, die Strom- und Gasnetzbetreiber rechtlich verpflichten, ihre Infrastruktur in der Öffentlichkeit für jedermann „quasi auf dem Silbertablett“ präsentieren zu müssen. Wir brauchen deshalb eine umfassende und praxistaugliche Neubewertung bestehender Transparenzpflichten. Transparenz-, Informationsfreiheits- und Open-Data-Regelungen sollten dort eingeschränkt oder angepasst werden, wo sie die physische oder IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen gefährden können. Webangebote von Behörden oder Open-Source-Plattformen, die systematisch Leistungsdaten oder Geolokationen kritischer Anlagen bereitstellen, müssen auf ein abstrahiertes und aus Sicherheitssicht vertretbares Maß reduziert werden.“